(Alterslastquotient, Rentnerquote) wird zur Kennzeichnung der Veränderung der Altersstruktur in der Rentenversicherung verwendet: Personen 60 Jahre und älter Personen zwischen 20 und 59 Jahren oder Personen 65 Jahre und älter Personen zwischen 15 und 64 Jahren Der Altenlastquotient kennzeichnet in groben Zügen das Ausmass der güterwirtschaftlichen Umverteilung des Sozialprodukts zwischen Aktiven und nicht mehr Aktiven. Die Altenlastquotienten in der Tabelle wurden unter folgenden Annahmen errechnet: • Nettoreproduktionsrate von 1979: 0,65%, • Sterblichkeit von 1977/79, keine Wanderungen, • Erwerbsquoten von 1977/79 und • Versicherungsquoten von 1977/79. Zur Kennzeichnung der finanziellen Belastungen im Bereich der gesetzlichen Altersversicherung reichen die Altenlastquotienten allein jedoch nicht aus. Durch die Wiedervereinigung verringert sich die Altenlast deshalb etwas, weil die Altersstruktur in den fünf neuen Bundesländern etwas geringer und die durchschnittliche Lebenserwartung etwas kürzer ist als in den alten Bundesländern. Auch die Aufnahme von Aussiedlern hatte bis jetzt eine günstige Wirkung auf die Altersstruktur in der Bevölkerung der BRD. Literatur: Pechstein, E., Quantitative Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik auf die Alterssicherung, Diss. Nürnberg 1982.
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