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Stufenleiterverfahren

Das Stufenleiterverfahren (step ladder system, Stufenverfahren, Treppenverfahren) dient der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung und gehört zu den nicht-exakten Methoden. Es beruht auf der Grundidee, die Kostenstellen so nacheinander anzuordnen, daß (im Idealfall) zwar jede Kostenstelle an die nachfolgende Leistungen abgibt, aber selbst keine Leistungen von nachgelagerten Kostenstellen erhält.

Problem:
(1) Das Stufenleiterverfahren ermöglicht die Kostenumlage nur in einer Richtung. Der Leistungsfluß ist ein einseitiger; den gegenseitigen Leistungsaustausch, wie er in der Praxis die Regel ist, kann das Stufenleiterverfahren nicht berücksichtigen.

(2) Man hilft sich, indem man die Hilfskostenstellen so anordnet, daß möglichst geringe Leistungen an vorgelagerte Stellen fließen. Am Anfang stehen die Hilfsstellen, die vorwiegend Leistungen abgeben und nur geringe Leistungen empfangen. Am Ende stehen die Hilfskostenstellen, die überwiegend Leistungen empfangen, aber nur geringe Leistungen an andere Hilfsstellen abgeben.

(3) Die Genauigkeit des Stufenleiterverfahrens steht und fällt mit dem Umfang der Leistungsrückflüsse. Man sollte deshalb ein genaueres Verfahren, zum Beispiel das Gleichungsverfahren, einsetzen.

Beispiel:
Im angesprochenen Idealfall ergibt sich die in der obigen Übersicht dargestellte Abrechnung der Hilfskostenstellen, wobei das Bild einer Stufenfolge, das dem Verfahren den Namen gegeben hat, deutlich wird.

Hinweis:
Das Stufenleiterverfahren gilt als das in der Betriebsabrechnung (Betriebsabrechnungsbogen) am weitesten verbreitete Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung, weil es leicht und manuell durchführbar ist.

oder Treppenverfahren, Näherungsmethode zur Errechnung der Werte innerbetrieblicher Leistungen. Im amerikanischen Sprachgebrauch als Step-Ladder-Method oder StepLadder-Sheet bekannt. Bei diesem Verfahren verteilt man zuerst die Kosten der ersten Hilfskostenstelle (oder Nebenkostenstelle) auf die nachfolgenden Kostenstellen in einem bestimmten Verhältnis. Dann erfolgt die Umlage der Kosten der zweiten Hilfskostenstelle auf die nachfolgenden Kostenstellen usw. Dieses stufenweise Vorgehen wird so lange fortgeführt, bis die Kosten aller Hilfs- und Nebenkostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen umgelegt sind. Dieses Stufenleiterverfahren führt zwangsläufig zu Ungenauigkeiten, weil der Leistungsverkehr der nachgelagerten Hilfskostenstellen an die vorgelagerten Hilfskostenstellen unberücksichtigt bleibt. Diese Ungenauigkeit kann nur umgangen bzw. zumindest abgeschwächt werden, wenn die Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen so angeordnet werden, daß eine Kostenstelle zwar an nachgelagerte Kostenstellen Leistungen abgibt, selbst aber von diesen Kostenstellen keine Leistungen erhält. Vgl. auch Gleichungsverfahren,

Kostenstellenumlageverfahren.

Kostenstellenumlageverfahren, wenn in einem mehrstufigen » Konzern nur einseitige Beteiligungsverhältnisse bestehen, Anteile in Fremdbesitz aber nicht nur auf der untersten Konzernstufe vorkommen. Dabei wird zunächst das beteiligungsmäßig am weitesten von der Obergesellschaft entfernte Konzern Unternehmen mit dem ihm unmittelbar übergeordneten Unternehmen zusammengefaßt, dann dieser Teilkonzern mit dem unmittelbar übergeordneten Unternehmen usw., bis die Konzernspitze erreicht ist. Konsolidierungsausgleichsposten in Teilkonzernabschlüssen sind für die Zusammenfassung mit dem unmittelbar übergeordneten Unternehmen dem Eigenkapital der Teilkonzernleitung zuzusetzen (passiver Ausgleichsposten) oder vom Eigenkapital abzuziehen (aktiver Ausgleichsposten). Ausgleichsposten für Anteile in Fremd besitz werden dagegen von einem Teilkonzernabschluß in den unmittelbar übergeordneten Teilkonzernabschluß übernommen und mit etwa dort neu zu bildenden gleichartigen Ausgleichspostenzusammengefaßt, sofern es sich beiden Fremdgesellschaften nicht umKonzernunternhemen des übergeordneten Teilkonzern handelt. Imletzten Falle handelt es sich um einenvorläufigen Ausgleichsposten für Anteile im Besitz noch zu konsolidierender Konzern Unternehmen, der bei Einbeziehung der betreffenden Konzern Unternehmen gegebenenfallsmit Ausnahme des betreffenden Ergebnisanteils gegen den Beteiligungsbuchwert verrechnet wird. DieReihenfolge, in der die Konzern Unternehmen nach diesem Verfahren derKettenkonsolidierung in die Konsolidierung einbezogen werden, wird ineinem Konsolidierungsplan festgelegt.

Verfahren innerbetrieblicher Leistungsverrechnung.

(Treppenverfahren, step-ladder-system) ist neben dem Gleichungsverfahren und Anbauverfahren eine Methode der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Es handelt sich um ein Näherungsverfahren zur schrittweisen Berechnung der innerbetrieblichen Verrechnungssätze. Sein Charakteristikum ist, dass bei jeder abzurechnenden Hilfskostenstelle die Leistungen von den Hilfskostenstellen, die noch nicht abgerechnet sind, vernachlässigt werden. Man geht so vor, dass zunächst eine Hilfskostenstelle herausgegriffen wird, die möglichst wenig Leistungen von anderen Stellen empfängt. Die (primären) Kosten dieser Stelle werden dann entsprechend der Leistungsabgabe auf die anderen Kostenstellen umgelegt. Danach können in der gleichen Weise die Kosten der zweiten Kostenstelle, in denen jetzt auch schon sekundäre Anteile enthalten sind, auf die restlichen Stellen verteilt werden, usw. Man erhält dabei jenes Bild, das einen Ausschnitt aus dem BAB darstellt und dem Verfahren seinen Namen verschafft hat (vgl. Abb.). * = primäre Gemeinkosten * = innerbetriebliche Leistungsverrechnung Unter Verwendung der bei Gleichungsverfahren erläuterten Symbole lautet das Stufenleiterverfahren in allgemeiner Form: = (+ x11         + 3(21       + • • • +X.1 •q.) xl — xi Dieser Quotient ist der exakte Ausdruck für q1, nämlich die gesamten (primären und sekundären) Gemeinkosten der Hilfskosten-stelle 1 dividiert durch die gesamte Leistungsabgabe (Gesamterzeugung ./. Eigenverbrauch). Beim Stufenleiterverfahren wird nun — im Gegensatz zum Gleichungsverfahren der Klammerausdruck im Zähler des Quotienten vernachlässigt, d.h. gleich Null gesetzt; dieser Klammerausdruck stellt die sekundären Kosten der Hilfskostenstelle 1 dar, d.h. die bewerteten Leistungen, die die Hilfskostenstelle 1 von allen anderen — noch nicht abgerechneten — Hilfskostenstellen empfängt. Analog dazu erhält man die Verrechnungssätze für die zweite, dritte Hilfskostenstelle, usw (vgl. Formeln im Kasten). Stufenleiterverfahren Kp2 Xi2 • qi (+ x22 q2 + X32 • q3 +                                               + xri,2 qm) q2 — x2 — X21 — X22 Kp",  Xi", • qi + x2", • q2 + +xm(+ x,,," • q.                                Xn, — Xrni            X",2 — . . . — Xmrii   Mit fortschreitender Rechnung werden immer mehr sekundäre Gemeinkosten berücksichtigt, denn der Klammerausdruck enthält immer weniger Glieder. Das Stufenleiterverfahren ist eine Näherungsmethode und liefert deshalb grundsätzlich nicht die theoretisch richtigen Verrechnungssätze. Es kommt für die Qualität der Verrechnungspreise entscheidend darauf an, die Hilfskostenstellen so anzuordnen, dass die vorgelagerten Stellen möglichst wenig Leistungen von nachgelagerten Stellen empfangen. Wenn diese Anordnung — aufgrund der tatsächlichen Leistungsrelationen — so gelingt, dass keine Hilfskostenstelle Leistungen von nachfolgenden Kostenstellen empfängt, dann entspricht das Stufenleiter-Verfahren im Ergebnis genau dem Gleichungsverfahren, weil die Klammerausdrücke bzw. die Glieder in der rechten (oberen) Matrixhälfte dann tatsächlich Null sind. Das Stufenleiterverfahren liefert also nur exakte Verrechnungspreise für die Hilfskostenstelle j, wenn x1 = 0 für alle i           j ! Das Stufenleiterverfahren erfordert bei manueller Berechnung vergleichsweise wenig Arbeitsaufwand und wird deshalb in der Praxis wohl am häufigsten verwandt.                Literatur: Haberstock, L., Kostenrechnung I, Einführung, 9. Aufl., Hamburg 1993. Haberstock, L., Kostenrechnung II, (Grenz-)Plankostenrechnung, 7. Aufl., Hamburg 1986. Haberstock, L., Grundzüge der Kosten- und Erfolgsrechnung, 4. Aufl., München 1993.

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