Sammelbegriff für die Gemeinkosten innerbetrieblicher Leistungen durch sekundäre Kostenstellen, z.B. Hilfs- oder Nebenkosten-stellen, die im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung auf die Hauptkostenstellen umgelegt werden und zusammen mit den primären Gemeinkosten in die -^ Gemeinkostenzuschläge der Kalkulation eingehen. Beispiel: Personalkosten der Reparaturkolonne, Abschreibungen auf eigene Kraftwerkseinrichtungen usw.
sind Kosten für unternehmensintern (von den Hilfskostenstellen) erstellte Leistungen (z.B. eigene Werkstätten, innerbetriebliche Logistik). Sie werden lediglich von den Hilfskostenstellen auf andere Kostenstellen umverteilt und nicht direkt auf die Kostenträger geschlüsselt. Es sind für die Bemessung der Kosten auch keine Marktpreise ableitbar. Deshalb müssen für diese Kosten zunächst innerbetriebliche Verrechnungspreise ermittelt werden, bevor anhand derer eine Kostenverteilung auf die Kostenstellen erfolgen kann. Die Abgrenzung gestaltet sich zum Teil schwierig, wenn Kostenstellen sowohl innerbetriebliche Leistungen als auch Marktleistungen erbringen (z.B. der Fuhrpark sowohl Transporte für Dritte als auch innerbetriebliche Transportleistungen durchführt). Siehe auch Kostenstellenrechnung (mit Literaturangaben).
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