(gemischte oder zusammengesetzte oder abgeleitete Kosten) geldmässiges Äquivalent des Verbrauchs an innerbetrieblichen Leistungen. Sie entstehen also erst (abrechnungstechnisch in der - Kostenstellenrechnung) bei der Erstellung der innerbetrieblichen Leistungen und stellen gleichsam den "Preis" dieser Leistungen dar, den jene Kostenstellen entrichten müssen, die die Leistungen empfangen. Beispiele: Kosten des selbst erstellten Stromes oder Dampfes, Kosten für Reparaturen, die von eigenen Werkstätten ausgeführt werden.
Sekundäre Kosten (selten auch: abgeleitete Kosten oder derivative Kosten) sind diejenigen Kosten, die im Gegensatz zu primären Kosten beim Verbrauch von Gütern entstanden sind, die innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Darunter sind auch Dienstleistungen im Betrieb zu verstehen, die im Wege der Kostenartenrechnung ermittelt und bei der Kostenstellenrechnung auf Kostenstellen verteilt werden.
Sekundäre Kosten sind die Kosten der selbsterstellten Güter. Sie werden in der Kostenstellenrechnung im Rahmen der Durchführung der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfaßt.
Häufig nutzt man zu diesem Zweck den Betriebsabrechnungsbogen (BAB).
Beispiel:
Kosten für Eigenstrom und Eigendampf, Kosten der Eigenreparaturen und Eigentransporte, selbsterstellte Maschinen und Werkzeuge.
Gegensatz:
primäre Kosten.
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