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Organisationsplan

(= Organisationsübersicht, "Spinne"): Zusammenfassende Übersicht über Organisation und Aufgabenverteilung in einer Institution, vom Leitungsorgan bis zur Ebene der Basiseinheiten (Referate), unter graphischer Verdeutlichung der Über-/Unterordnungsverhältnisse und der Dienstwege.

Ergebnis der Organisationsplanung der Bank. Detaillierte, meist schriftliche Darstellung der Aufbaustruktur einer Bank und Aufgaben der Funk-tions- und Aufgabenträger innerhalb der Organisation. Ist vor allem bei grösseren Banken in eine Anzahl von Einzelplänen untergliedert.

Werden im Rahmen der Management-Pyramide die Leitungsaufgaben verschiedener - Stellen zu einer ranghöheren Stelle zusammengefaßt, so entsteht eine - In­stanz oder Abteilung. Werden mehrere Abteilun­ gen einer nächst ranghöheren Instanz zugeord­net, entstehen hierarchische Strukturen. Die Ge­samtheit der Instanzen ist im Organisationsplan des Unternehmens enthalten. Der Organisations­plan ist also das Instanzenverzeichnis des Unter­nehmens. Er ist formal als Baumstruktur geglie­dert.
Für die Definition eines Organisationsplans sind folgende Voraussetzungen notwendig:
(1) Stellenbeschreibung: Sie beschreibt die ver­richtungsbezogenen Aufgaben, z.B. die sachli­che Festlegung der Aufgaben, die organisatori­sche Eingliederung der Stelle, die Festlegung der Berichtswege, Hilfsmittel für die Aufgabenerledi­gung, personelle Anforderungen (Qualifikatio­nen), Zielsetzungen des Stelleninhabers.
(2) Instanzenbeschreibung: Diese umfaßt Ziele und Aufgaben der Instanz, Kompetenzen bezüg­lich der Verfügbarkeit über Mittel, Anweisungs­rechte und Verfügungsgewalt (z.B. Budget­verantwortung), Kontrollbefugnisse, Bestrafungs­und Belohnungkompetenzen gegenüber den Untergebenen, Vertretungsgewalt (Zeichnungs­befugnisse), Stellvertretungsregelung, Kriterien der Leistungsmessung (Leistungsnachweis-Normen), Ergebnis- und Mittelverantwortung, An­zahl und Art der untergeordneten Stellen, Wei­sungs- und Berichtswege, Rechte und Pflichten bei Streitfällen.
(3) Kommunikationsbeschreibung: Sie ergibt sich formal aus den Berichtswegen, d.h. aus dem hierarchischen Aufbau der Organisation. Inhalt­lich sind festzulegen die Berichtsempfänger, Pe­rioden/Zeitpunkte der Berichterstattung, Be­richtsinhalte, Ablage-Ordnung und Behandlung vertraulicher Unterlagen (z.B. im Hinblick auf das Datenschutzgesetz), Berichtsmittel, z.B. Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
Stellen-, Instanzen- und Kommunikationsbe­schreibungen regeln zugleich die Ablauforga­nisation, d.h. den Vollzug aller Aufgaben im Un­ternehmen. Die Wahl der richtigen - Aufbauor­ganisation beeinflußt demnach auch die Güte und - Effektivität der Ablauforganisation.

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