Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

heterogene Kostenverursachung

Heterogene Kostenverursachung liegt vor, wenn die in einer Kostenstelle anfallenden variablen Kosten sich zu mehreren Bezugsgrößen proportional verhalten.

Für die Durchführung der Kostenstellenrechnung sind dann mehrere Bezugsgrößen erforderlich (heterogen = ungleichartig).

Beispiel:
Wenn zwischen der Fertigung verschiedener Serien Maschinen umgerüstet werden müssen, kommen zwei Bezugsgrößen für die Kostenverursachung in Frage: Rüstminuten und Fertigungsminuten.

Gegensatz:
homogene Kostenverursachung

liegt vor, wenn in einer Kostenstelle nicht alle Kostenarten mit nur einer Bezugsgröße gemessen werden können. Daher müssen in diesem Fall stets mehrere Bezugsgrößen verwandt werden (Bezugsgrößenwahl).

Vorhergehender Fachbegriff: Heterogene Konkurrenz | Nächster Fachbegriff: Heterogene Produkte



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Wirkliches Ich | Unverbindliche Preisempfehlung | Nordische Münzunion

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon