Die Bestandsbewertung spielt in der kurzfristigen Erfolgsrechnung und beim Jahresabschluß bei der Bewertung der Bestände und der Bestandsveränderungen von »Halb- und Fertigfabrikaten« eine Rolle (zur Bewertung im Jahresabschluß siehe handelsrechtliche Bewertungsvorschriften). Werden die Bestände zu den vollen Herstellkosten (Vollkostenkalkulation) bewertet, so sind darin auch die Fixkosten des Fertigungsbereichs enthalten, die Bereitschaftskosten darstellen. Da aber bei der Produktion von Halb- und Fertigfabrikaten nur die variablen Kosten des Herstellungsbereichs direkt verursacht werden, ist in der neueren Literatur die Empfehlung verbreitet worden, die Halb- und Fertigfabrikatebestände mit den variablen Kosten zu bewerten (siehe hierzu Grenzplankostenrechnung, Direct Costing, Deckungsbeitragsrechnung). Die Frage, ob Bestände zu variablen Kosten oder auch mit Fixkosten zu bewerten sind, kann letztlich was die Bewertung im Jahresabschluß anbelangt nur von den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bewertungsbestimmungen und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung her beantwortet werden (vgl. Herstellungskosten).
Eine Bestandsbewertung ist für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für fertige und unfertige Erzeugnisse sowie für Eigenleistungen durchzuführen (Bewertung).
Probleme:
(1) Falls produzierte und abgesetzte Menge in einer Periode verschieden sind, verändert sich der Bestand an fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Das gilt auch bei Abweichungen der Fertigungsmengen von aufeinanderfolgenden Fertigungsstufen.
(2) Vor der Bestandsbewertung sind die Bestände zu ermitteln (Fortschreibungsmethode, Inventurmethode).
(3) Die Bestandsbewertung erfolgt je nach Kostenrechnungssystem zu Vollkosten oder Teilkosten.
Siehe weiter Vorratsbewertung, bilanzielle Abschreibungen,
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