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Vollkostenkalkulation

Vollkostenkalkulation umfaßt die Gesamtheit aller Kalkulationsverfahren (Kalkulation), die im Gegensatz zur Teilkostenkalkulation alle Kosten auf die Kostenträger verrechnen.

Problem:
Die Verrechnung der vollen Kosten auf die Kostenträger bleibt stets willkürlich (Gemeinkostenschlüsselung), so daß die Vollkostenkalkulation zu betrieblichen Fehlentscheidungen führen kann.

Die wichtigste Form der Vollkostenkalkulation ist die Zuschlagskalkulation.

eine Kalkulationsform, bei der sämtliche Kosten (Vollkosten) auf die Kostenträger überwälzt werden. Sie kann unabhängig von der Kalkulationsart (Ist-, Normal-, Plankalkulation) angewendet werden. Vollkostenkalkulationen sind jedoch für viele Kalkulationsaufgaben (Kalkulation) unbrauchbar und verstoßen gegen das Kostenverursachungsprinzip. In modernen Betrieben wird deshalb heute die Teilkostenkalkulation verwendet.

Die Vollkostenkalkulation hat folgende Nachteile:

1. Die verursachungsgerechte Zurechnung der Gemeinkosten auf die Produkte ist nicht möglich, exakte Vollkosten lassen sich also gar nicht bestimmen.

2. Wegen des Prinzips der Vollkostendeckung ist der preispolitische Spielraum gering. Er umfaßt nur die Gewinnspanne, nicht jedoch die fixen Kosten. Eine Anpassung an Marktschwankungen wird somit stark erschwert.

3. Die Ergebnisse der Vollkostenkalkulation sind, besonders bei hohem Fixkostenanteil, stark von Beschäftigungsschwankungen abhängig. Bei sinkendem Beschäftigungsgrad erhöhen sich wegen der Unveränderlichkeit der Fixkosten die Stückkosten, bei steigendem Beschäftigungsgrad sinken sie. Eine sinnvolle Ermittlung der Preisuntergrenze ist somit nicht möglich.

4. Wichtige dispositive Funktionen wie marktgerechte Preispolitik, Verkaufssteuerung, kurzfristige Erfolgsrechnung, Planung optimaler Verkaufs- und Fertigungsprogramme u.ä., können von der Vollkostenkalkulation nicht erfüllt werden bzw. führen zu falschen Ergebnissen.

Aus folgenden Gründen kann allerdings neben einer Teilkostenrechnung auch eine Vollkostenrechnung notwendig sein:

1. Bei öffentlichen Aufträgen, die nach den Grundsätzen der LSP zu Vollkosten kalkuliert werden müssen,

2. zur Bewertung von Halb- und Fertigfabrikaten in der Steuerbilanz.

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