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Halb- und Fertigfabrikate

Begriff:
Halbfabrikate haben die Produktion noch nicht vollständig durchlaufen, während Fertigfabrikate vollständig hergestellt und marktlich verwertbar sind.

Hinweis:
Das Handelsrecht wählt die Bezeichnung unfertige und fertige Erzeugnisse (§ 266 HGB).

Begriff, der sich auf die fertigungstechnische Reife eines Produktes bezieht. Halbfabrikate (Halberzeugnisse) sind Stoffe, die den Produktionsprozeß noch nicht vollständig durchlaufen haben, während Fertigfabrikate schon marktlich verwertbare Leistungen darstellen. Die Bewertung der Halb-und Fertigfabrikate in der Handelsbilanz erfolgt zu Herstellungskosten entweder auf der Basis von Grenzkosten (’ Bewertung mit Grenzkosten) oder auf Vollkostenbasis (Fixkostenaktivierung). In der Steuerbilanz ist eine Aktivierung entsprechender Fixkosten Pflicht. Das Handelsrecht wählt die Bezeichnung »unfertige und fertige Erzeugnisse (§ 266 HGB).

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