Unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate, Zwischenerzeugnisse) sind alle vom Betrieb erstellten, aber noch nicht absatzreifen Erzeugnisse, die für eine weitere Bearbeitung vorgesehen sind und schon Kosten verursacht haben: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und Fertigungsgemeinkosten.
Zusammenhang:
(1) Die Vollkostenrechnung bewertet unfertige Erzeugnisse zu vollen Herstellkosten, die auch anteilige Fixkosten enthalten. Die Teilkostenrechnung bewertet unfertige Erzeugnisse nur mit variablen Kosten.
(2) In Betrieben mit mehrstufiger Fertigung können sich Abgrenzungsprobleme zwischen Rohstoffen, sowie Halb- und Fertigfabrikaten ergeben. So kann eine Spinn-Weberei Garne teilweise verkaufen, teilweise weiterverarbeiten, aber auch Garne zukaufen.
(3) Sorgfältig geführte Materialentnahmescheine und Lohnscheine sind für die Abgrenzung von Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen erforderlich.
Beispiel:
1 Fertigungsmaterial
2 + Materialgemeinkosten
______________________________________
3 = Materialkosten (1 + 2)
______________________________________
4 Fertigungslöhne
5 + Fertigungsgemeinkosten
6 + Sondereinzelkosten der Fertigung
______________________________________
7 = Fertigungskosten (4 + 5 + 6)
______________________________________
8 Herstellkosten (3 + 7)
Siehe auch: Halb- und Fertigfabrikate
Produkte, für deren Bearbeitung oder Verarbeitung einem Unternehmen » Kosten entstanden sind, die aber aus der Sicht der Unternehmung noch nicht fertige Erzeugnisse sind.
(auch Halbfabrikate bzw. Halbfertigteile). Es handelt sich um be- oder verarbeitete Stoffe, deren Produktionsprozess noch nicht beendet ist. In Arbeit befindliche Fertigungsaufträge stellen bis zur Abnahme durch den Kunden unfertige Erzeugnisse dar. Unfertige Bauten auf fremden Grund und Boden sind nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als unfertige Erzeugnisse beim Hersteller zu bilanzieren, auch wenn sie juristisch (§§ 93, 946 BGB) Eigentum des Auftraggebers sind. Siehe auch Umlaufvermögen (mit Literaturangaben).
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