(UZV) Die Unfallzusatzversicherung ist eine Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Unfalltod. Die UZV ist allerdings nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung wie Kapital bildenden Lebensversicherung, Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung möglich. Durch die Unfallzusatzversicherung erhöht - meistens verdoppelt - sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme.
Vorhergehender Fachbegriff: Unfallversicherungsträger | Nächster Fachbegriff: Unfertige Erzeugnisse
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|