in Fertigungsbetrieben: Akkordschein = Formular, das für alle im Akkord ausgeführten Aufträge ausgestellt und dem Akkordarbeiter bzw. der Akkordgruppe zu Beginn der Fertigung ausgehändigt wird. Bestandteile sind Nummer des ausführenden Arbeiters (der Arbeitsgruppe), Kostenträgernummer, Nummer der Kostenstelle; abgelieferte Stückzahl, Vorgabezeit je Stück Minutenfaktor bzw. Geldfaktor, Lohnbetrag; Abrechnungsperiode; Unterschrift des Meisters. Der Lohn- oder Akkordschein wird als Grundlage für die Lohnabrechnung und für die Personalkostenkontrolle verwendet. Daneben versteht man unter Lohnschein den Beleg (auch Lohnbeleg), der in Form von Lohnstreifen, Lohntüte u.a. dem Arbeitnehmer nach § 134, II Gewerbeordnung bei der Lohnzahlung auszuhändigen ist als schriftliche Abrechnung über Lohn und Lohnabzüge.
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