Gegenstück zur Kostenrechnung, die systematisch erzeugte Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich ihres Bestands, der innerbetrieblichen Nutzung bzw. deren Verkauf und damit Erlös erfasst.
Leistungsrechnung bildet zusammen mit der Kostenrechnung die Kosten-und Leistungsrechnung.
Die Leistungsrechnung stellt die betrieblichen Leistungen, geordnet nach Erlösträgern, zusammen. Zu den Leistungen oder Kostenträgern gehören sowohl Absatzleistungen als auch innerbetriebliche Leistungen.
ist der Teil des betrieblichen Rechnungswesens, der sich mit der Erfassung der Güterentstehung und verwertung befaßt. Sie erfaßt Leistungsarten nach verschiedenen Kriterien und stellt sie den bei ihrer Herstellung entstandenen Kosten gegenüber, um leistungsartenbezogene Erfolge ermitteln zu können.
Jede kalkulatorische Erfolgsermittlung setzt außer einer Kostenrechnung eine entsprechende Leistungsrechnung voraus.
Gemäß den unterschiedlichen Kategorien von Leistungen werden folgende Leistungsrechnung unterschieden. Zur Erfassung und Verrechnung der endgültig realisienen Leistungen, denen erstellte und abgesetzte Güter zugrund eliegen, dient die sogenannte Erlösrechnung. Die noch nicht endgültig realisierten Leistungen, etwa für bewertete unfertige Erzeugnisse ( zwischenprodukte) oder fertige Erzeugnisse, die noch auf Lager liegen, werden durch Bestandsrechnungen und die erstellten, vom Unternehmen aber selbst verbrauchten Güter, sogenannte innerbetriebliche Güter, werden durch die innerbetriebliche Leistungsrechnung (Kostenstellenrechnung) erfaßt und verrechnet. Die vollständige und systematische Erfassung der Erlöse eines Unternehmens einer Periode erfordert analog zur Kostenrechnung eine Erlösarten, eine Erlösstellen und eine Erlösträgerstückrechnung. Die Erlösartenrechnung dient der Klassifikation und Erfassung der verschiedenen Erlösarten (wie z. B. der Grund preise, Aufpreise. Rabatte. Skonti, Forderungsausfälle). Über die Erlösstellenrechnung werden dann die Erlöse je einzelner Erlösstelle (wie z. B. je Marktsegment (Verkaufsgebiet), je Kundengruppe, je Absatzweg, je Auftrag) erfaßt. Diese erlösstellenspezifische Erfassung von Erlösarten (Zurechnung von Erlösarten zu Erlösstellen) ist Voraussetzung jeder Ermittlung von Stückerlösen der einzelnen Absatzproduktarten eines Unternehmens im Rahmen der Erlösträgerstückrechnung. Da zwischen den Erlösstellen in der Regel keine Güterbeziehungen bestehen, entfällt für die Erlösstellenrechnung das aus der Kostenstellenrechnung bekannte Problem der innerbetrieblichen Leistungsrechnung Zur Ermittlung der Stückerlöse jeder Absatzproduktart müssen die erlösstellenspezifisch erfaßten Erlösarten den einzelnen Produktarten zugerechnet werden. Für diese Zurechnung können die aus der Kostenrechnung bekannten Verfahren der Zuschlags oder Divisionskalkulation Grundsätzlich verwendet werden. Mit der Ermittlung der Stückerlöse erhält man die zur Durchführung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung notwendigen Absatzmarktinformationen. Analog zur Kostenrechnung läßt sich der Aufbau einer Leistungsrechnung mit ihren erforderlichen Informationsverarbeitungsprozessen sowie ihren einzelnen Teilrechnungen anhand der Abbildung (S. 694) übersichtlich darstellen und näher kennzeichnen. Bezüglich der »optimalen« Gestaltung einer Leistungsrechnung sei auf die Hinweise bei der» Kostenrechnung verwiesen.
Kostenrechnung, innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Abgelaufene oder künftige (Beschaffungs) Produktions und Absatzprozesse als Ausgangspunkte jeder Leistungsrechnung Abbildung und kostenorientierte Bewertung von sachzielbezogenen, noch nicht endgültig realisierten oder innerbetrieblichen Güterstellungen (
Vorhergehender Fachbegriff: Leistungsquote | Nächster Fachbegriff: Leistungsschau
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|