Allgemein: Ein sachlich und zeitlich abgegrenztes reales Objekt (Einzelding oder Handlung), auf das Kosten (oder Erlöse) verteilt werden, unabhängig davon, nach welchem (Kosten-)Zurechnungsprinzip diese Verteilung erfolgt.
In der REKR Bezeichnung für ein Objekt, dem Kosten nach dem Identitätsprinzip zugerechnet werden. Die Bezugsobjekte der REKR können auf verschiedensten unternehmerischen Entscheidungen beruhen. Durch entsprechende Anordnung zusammengehörender Bezugsobjekte (z.Bezugsobjekt Produkteinheit, Produktart, Produktgruppe) lassen sich Bezugsobjekthierarchien aufbauen, denen auf jeder Ebene die entsprechenden relativen Einzelkosten zugerechnet werden. In bezug auf untere Bezugsobjektebenen stellen diese relative Gemeinkosten dar. Die Bezugsobjekte der REKR werden, insbesondere in älteren Darstellungen, auch als Bezugsgrößen bezeichnet, sind jedoch in keinem Fall ein Maßstab des Kostenanfalls.
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