Die relativen Einzelkosten heißen auch abtrennbare Kosten.
siehe unter abtrennbare Kosten.
Begriff der Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten, die von P. Riebel entwickelt wurde. Der Begriff der Einzelkosten wird relativiert (erweitert) in Hinblick auf die Bezugsgrößen der Kostenverursachung. Danach sind unter Einzelkosten jene Kosten zu verstehen, die von einer bestimmten Bezugsgröße verursacht und ihr direkt zugerechnet werden. Bezugsgrößen können beispielsweise sein: Kostenräger und -gruppen, Kostenstellen und -gruppen, Betriebsbereiche, Absatzgebiete, Losgrößen u.a.m. In der Bezugsgrößenhierarchie werden die gesamten Bezugsgrößen zusammengefaßt. Die Hierarchie ist vollständig, wenn sich alle Kostenbeträge an irgendeiner Stelle der Hierarchie als Einzelkosten erfassen lassen. Die traditionelle Einteilung in Einzel- und Gemeinkosten wird dadurch aufgehoben.
Relative Einzelkosten sind Einzelkosten im Hinblick auf eine bestimmte
Bezugsgröße oder ein bestimmtes Bezugsobjekt (Erzeugnis, Erzeugnis-
gruppe, Kostenstelle, Bereich, Unternehmung). Der Anteil zurechenbarer
Einzelkosten wird umso größer, je umfassender das Bezugsobjekt ist.
Hinweis:
(1) Der Begriff relative Einzelkosten geht auf Riebel zurück, der eine
Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten entwickelte.
(2) Die stufenweise Fixkostendeckungsrechnung greift mit ihrer schicht-
weisen Aufteilung der Fixkosten die Idee der relative Einzelkosten auf
und setzt sie in die Praxis um.
Die relativen Einzelkosten sind die in der Einzelkostenrechnung von Paul Riebel im Hinblick auf die unterschiedlichen Bezugsgrößen (Kostenträger, Kostenstellen) definierten Einzelkosten.
Gegensatz: relative Gemeinkosten
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