ist die dauernde oder vorübergehende Außerbetriebnahme von Aggregaten, Aggregatgruppen, Teilbetrieben oder ganzen Unternehmungen. Gründe für dauernde Stillegungen:
1. Aggregate sind veraltet (vgl. Nutzungsdauer) und müssen ersetzt werden.
2. Einzelne Betriebszweige erreichen langfristig keine Deckung der Vollkosten und bringen auch keinen Deckungsbeitrag.
3. Die Gesamtunternehmung erreicht langfristig keine Deckung der Vollkosten.
4. Betriebsaufgabe aus nicht wirtschaftlichen Gründen.
Gründe für vorübergehende Stillegungen:
1. Ausführung von Reparaturen an Aggregaten.
2. + Anpassung der Fertigung an Saisonschwankungen in der Beschaffung oder im Absatz (z.B. Ernteverwertungsbetriebe).
3. Kurzfristiges Sinken der Verkaufspreise unter die Preisuntergrenze (kritische Stillstandsdauer). Der Entscheidung über eine vorübergehende Stillegung muß ein Kostenvergleich vorangehen. Dabei ist zu beachten, daß bei nur vorübergehender Stillegung kein Abbau der fixen Kosten möglich ist. Mögliche Auswirkungen auf den Absatz-, Personal- und Finanzsektor müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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