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Einstandspreis

Der Einstandspreis wird wie folgt errechnet :
Anschaffungskosten: Transportkosten, Zollkosten, Versicherungskosten, u. a.
Einstands-
preis
Brutto-
rechnungs-
betrag
Anschaffungspreis einschließlich nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer
Anschaffungskostenminderungen z.B. Rabatte, Skonti, Boni und sonstige Preisnachlässe sowie abzugsfähige Umsatzsteuer



Begriff:
Der Einstandspreis ergibt sich als Ergebnis einer Beschaffungskalkulation aus dem Rechnungspreis des Lieferanten unter Berücksichtigung einiger Zu- und Abschläge.

Neben Rabatten und Boni sind die außerbetrieblichen Beschaffungsnebenkosten für Transport, Versicherung und Verpackung zu beachten.

Beispiel:

Rechnungspreis
? Rabatte/Boni
??????????????????????
= Zieleinkaufspreis
? Skonti
??????????????????????
= Bareinkaufspreis
+ Transportkosten
+ Versicherung
+ Verpackungskosten
??????????????????????
= Einstandspreis

ist das Ergebnis der Beschaffungskalkulation. Ausgehend vom Rechnungspreis des Lieferanten werden Rabatte und Boni abgezogen sowie außerbetriebliche Beschaffungskosten für Transport, Versicherungen, Verpackung dazu addiert.

Auch: Einstandskosten. Kosten (Einstandskosten) bzw. Aufwendungen für den Einkauf von Gütern und Leistungen zur Verwendung in der Bank. Refinanzierungsmittel der Bank haben als Einstandspreis die von ihr dafür zu zahlenden Zinsen u. evtl. andere Kosten.

1. Beschaffungspreis. 2.  von der EG im Rahmen der Agrarmarktordnung festgelegter Mindesteinfuhrpreis für landwirtschaftliche Veredlungsprodukte (z. B. Schweinefleisch, Eier, Geflügelfleisch). Er berechnet sich aus dem Einschleusungspreis zuzüglich eines Zuschlags für höhere Futter- kosten in der EG, hervorgerufen durch die Getreidepreisstützung (Getreideinzidenz), und einem pauschalen Veredlungsschutz.

in der Handelskalkulation und im Be­schaffungsmarketing übliche Bezeichnung für den Einkaufspreis einer Ware, d. h. dem vom Lieferanten „ab Lager“ in Rechnung ge­stellten N ettopreis, zzgl. der vom Abnehmer zu tragenden und einem Artikel eindeutig zurechenbaren Bezugskosten abzüglich aller zurechenbaren Rabatte. Der Einbezug von Skonti ist betriebswirtschaftlich insoweit nicht sinnvoll, als damit zusätzliche Kapital­kosten des Beschaffers in Kauf genommen werden müssen. Wegen der Zurechenbarkeit der Rabatte und anderer, oft artikelunspezifischer Preisnach­lässe, wie Boni, Listungsgebühren oder Wer- bekostenzuschüsse, die heute weitgehend ih­re Funktionsbindung verloren haben, ist die Operationalisierung, etwa bei Auseinander­setzungen um Untereinstandspreisver- käufe, strittig.   

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