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Preisnachlass



In der Gesundheitswirtschaft:

Die Minderung des Verkaufspreises eines Produktes oder einer Dienstleistung durch den Verkäufer. Preisnachlässe werden oft in Form von Rabatten, Boni oder Skonti gewährt, möglich ist auch ein nachträglicher Preisnachlass als Entschädigung für aufgetretene Mängel. Gewährt ein Unternehmer in seinen Rechnungen Skonto, so möchte er das Begleichen seiner Forderungen beschleunigen.

Auf dem Gesundheitsmarkt werden Preisnachlässe teilweise auch vom Staat per Gesetz vorgegeben, so zum Beispiel der Zwangsrabatt von 16 Prozent auf Arzneimittel, den die Pharmaindustrie den Krankenkassen im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) § 132a, Absatz 1a, im Jahr 2004 gewähren musste. Dieser Zwangsrabatt wurde 2005 wieder auf sechs Prozent gesenkt.

Durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, welches zum ersten April 2006 in Kraft treten soll, werden Preisnachlässe, die Pharmahersteller bisher den Apotheken in Form so genannter Naturalrabatte gewährt haben, verboten. Gleichzeitig wird aber ein weiterer Zwangsrabatt der Hersteller von Arzneimitteln gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen eingeführt. So wird den Herstellern von Generika, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden, ein Zwangsrabatt in Höhe von zehn Prozent verordnet. Außerdem wird den Herstellern von Arzneimitteln, die zu Lasten der GKV verordnet werden, ein faktisches zweijähriges Verbot von Preiserhöhungen vorgeschrieben. Umgesetzt wird dieses Preiserhöhungs-Verbot allerdings durch eine Verpflichtung zur Rückerstattung der der GKV durch Preiserhöhungen in diesem Zeitraum entstehenden Mehrkosten. Die Pharmaindustrie darf damit zwar Preiserhöhungen vornehmen, die aber nur für Selbstzahler bzw. Versicherte der privaten Krankenversicherung tatsächlich preiswirksam werden.

Preisnachlässe sind Abschläge vom Verkaufspreis. Preisnachlass-Formen sind: O Rabatt (sofortiger Abzug eines bestimmten Prozentsatzes vom ursprünglichen Angebotspreis); Bonus (nachträglich, meist am Jahresende gewährter Rabatt); Skonto (Preisminderung als Anreiz zur schnellen Bezahlung durch den Kunden, wenn ihm ein Lieferantenkredit eiligeräumt wird). Ein Preisnachlass kann auch gewährt werden, um eine berechtigte Mängelrüge abzugelten.

Siehe Rabatt

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