Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Krankenversicherung

Krankenversicherung zu unterscheiden sind die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist der älteste Zweig der Sozialversicherung. Bereits 1883 wurde sie eingeführt. Ihre Aufgaben: Vorsorge, Krankenhilfe (u. a. Inanspruchnahme von Ärzten und Beschaffung von Medikamenten, Ausgleich von Verdienstausfall), Mutterschaftshilfe. Die meisten Bundesbürger gehören der GKV an, denn es besteht Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, Rentner, Studenten, Arbeitslose, Land- und Forstwirte sowie bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Unter gewissen Voraussetzungen besteht für einige Personen dieser Gruppen Versicherungsfreiheit oder die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Arbeiter sind grundsätzlich versicherungspflichtig, Angestellte nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (1999: 6.375 DM in den alten, 5.400 DM in den neuen Bundesländern). Wer nicht Mitglied der GKV ist, hat sich meist durch eine private Krankenversicherung (PKV) abgesichert. Dies sind vor allem Angestellte mit einem hohen Einkommen, Freiberufler, Selbstständige oder Beamte. Aber auch Mitglieder der GKV können sich zusätzlich privat versichern, wenn sie z. B. die Unterbringung in einem Einbettzimmer im Krankenhaus wünschen.

gesetzliche Krankenversicherung, private Kranken- und Unfallversicherung

In der Gesundheitswirtschaft:

Versicherungsart, die die im Krankheitsfall entstehenden finanziellen Risiken abdeckt. Gleichzeitig auch der Begriff, der die Versicherungen gegen Krankheit sowie die Gruppe der Versicherungen, die solche Krankenversicherungen anbieten, bezeichnet.

In Deutschland gibt es zwei Systeme, die Krankenversicherungsschutz gewähren: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) (siehe auch Krankenkasse) und die private Krankenversicherung (PKV). Diese unterscheiden sich grundlegend in der Art der Beitragserhebung und -berechnung, der Leistungsgewährung und der Organisation. Für einen großen Teil der Bevölkerung bestand bis 2007 Krankenversicherungspflicht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit dem GKV-WSG wurde eine generelle Krankenversicherungspflicht eingeführt. Danach müssen sich ab dem 1. April 2007 Personen ohne Versicherungsschutz, die früher in der GKV versichert waren, in der GKV versichern. Ab dem 1. Januar 2009 besteht dann für alle Inländer Krankenversicherungspflicht. Personen ohne Versicherungsschutz, die dem System der PKV zuzuordnen sind, müssen sich dort versichern. Die privaten Versicherungen müssen diese Personen zu einem Basistarif ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufnehmen.

In der GKV sind etwa 86 Prozent der Bevölkerung versichert, in der PKV rund neun Prozent. Man ging bis zur Einführung der erweiterten Krankenversicherungspflicht 2007 davon aus, dass in Deutschland circa 200.000 Menschen keinen Krankenversicherungsschutz besaßen

In der Gesundheitswirtschaft: health insurance, sickness insurance

Die Krankenversicherung gewährt die Absicherung vor finanziellen Risiken im Krankheitsfall. Krankenversicherungsschutz wird in der Bundesrepublik durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und das System der privaten Krankenversicherung (PKV) gewährt: Mit 70,4 Millionen Versicherten sind rund 86 Prozent der Bevölkerung in der GKV versichert, in der PKV sind es mit etwa 8,5 Millionen rund 10,3 Prozent.

GKV und PKV unterscheiden sich aufgrund verschiedener Versicherungsprinzipien (Solidaritätsprinzip, Äquivalenzprinzip, Sachleistungsprinzip, Kostenerstattungsprinzip) grundlegend in der Organisation, Leistungsgewährung, Beitragserhebung und -kalkulation.

gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung

Krankenkasse.

Vorhergehender Fachbegriff: Krankentagegeldversicherung | Nächster Fachbegriff: Krankenversicherung der Rentner



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Vorhandene Kosten | Integrierte Materialwirtschaft | Zwischenergebniseliminierung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon