In der Krankenversicherung der Rentner werden versicherungspflichtige Rentner versichert. Sie wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK, IKK, EK durchgeführt. Seit der Gesundheitsreform 1989 können nur noch solche Rentner Mitglied werden, die seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums aufgrund einer Pflichtversicherung Mitglied oder mitversichertes Familienmitglied waren. Mitglieder zahlen den halben Beitragssatz der Kasse von ihrer gesetzlichen Rente. Die andere Hälfte trägt der Rentenversicherungsträger und den halben Beitragssatz von den Versorgungsbezügen wie den betriebliche Renten.
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