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Krankenversicherung, gesetzliche

Im Sozialgesetzbuch wird geregelt, wofür die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitgliederbeiträge ausgeben dürfen. Die Leistungen der Krankenkassen sind zu 90 Prozent vorgeschrieben. Und dies gilt für Ersatzkassen, die Allgemeinen Ortskrankenkassen und die Betriebskrankenkassen. Das bedeutet: Die genannten Krankenkassen sind in ihren Leistungen vergleichbar. Es gibt allerdings einen gewissen Spielraum bei Mutter-KindKuren, häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfen und bei Reha-Leistungen. Das sind Möglichkeiten, die von den Kassen aktiv genutzt werden. Auf den ersten Blick scheinen private Krankenversicherungen günstiger zu sein. Das stimmt aber so nicht für Familien. Denn das grosse Plus eines gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes ist die Mitversicherung aller Familienangehörigen ohne zusätzliche Beitragszahlung. Zur Mitversicherung müssen dabei alle Namen im Aufnahmeantrag angeben werden. Einzige Voraussetzung: Die Familienmitglieder dürfen nicht oder nur geringfügig beschäftigt sein. Höchstgrenze des gestatteten Verdienstes: 325 Euro im Monat. In der letzten Zeit überprüfen dies die gesetzlichen Krankenversicherungen. Sie befragen die Mitversicherten bzw. die Eltern nach eigenen Einnahmen. Dabei geht es nicht nur um die oben genannte Einkommensgrenze. Es geht auch um Zins- und Mieteinnahmen, die beispielsweise auf ein Kind überschrieben und bislang der Krankenkasse nicht genannt wurden. Übertreffen Verdienst, Zins- und Mieteinnahmen 325 Euro im Monat, müssen Mitversicherte, die Ehegatten und Kinder, eigene Beiträge zahlen. Dabei ist zu beachten: Krankenkassen können bis zu vier Jahre lang mit einem Prozent Zinsen Beiträge nachfordern oder alle in dieser Zeit angefallenen Behandlungskosten zurückverlangen. Ausserdem darf die Kasse bei begründetem Verdacht die Steuererklärung einsehen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Kinder bis zum Ende ihrer Schulzeit mitversichert. Mit der ersten Ausbildungsvergütung fallen die Kinder aus dem Schutz heraus. Dann werden sie selbst Pflichtmitglieder in der Krankenkasse ihrer Wahl. Als Student - und das gilt auch für ein Studium nach der Lehre - ist der junge Erwachsene familienversichert - bis zu seinem 25. Geburtstag. Dabei darf er aber monatlich maximal 325 Euro verdienen. Die Zeiten bei Bundeswehr oder Zivildienst werden den jungen Männern dabei angerechnet. Ab 25 Jahre muss sich ein Student dann selbst versichern - gesetzliche und private Krankenkassen locken hier mit speziellen Tarifen.

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