Versicherungszweig, der Schutz gegen finanziellen Mittelbedarf aufgrund von Heilbehandlungen und gegen Einkommensausfälle aufgrund von Krankheit bietet. Formen der privaten Krankenversicherung sind: · Krankheitskostenversicherung: Ersatz von Heilbehandlungskosten, untergliedert nach ambulanter Heilbehandlung, stationärer Heilbehandlung, ferner Zahnbehandlung und -ersatz sowie Kieferorthopädie; · Verdienstausfallversicherung (Kranken- tagegeldversicherung): Geldzahlungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit; · Krankenhaustagegeldversicherung: Geldzahlungen für Zeiten stationärer Heilbehandlung; für Pflichtversicherte als Zusatzversicherung möglich; · Krankenhauszusatzversicherung: Ersatz von Zusatzleistungskosten bei stationärer Heilbehandlung für Pflichtversicherte; · Reisekrankenversicherung: Ersatz von den Heilbehandlungskosten im Ausland, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet, sowie Übernahme der Rücktransportkosten (Zusatzversicherung für Pflichtversicherte); Pflegekrankenversicherung: Ersatz von Aufwendungen für Pflege oder Zahlung eines Pflegetagegeldes bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit der versicherten Person (Versicherungsfall). Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person so hilflos ist, dass sie nach objektivem medizinischen Befund für bestimmte Verrichtungen des täglichen Lebens (An- und Auskleiden, Aufstehen und Zubettgehen, Waschen, Kämmen und Rasieren, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Stuhlgang und Wasserlassen) in erheblichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Tarife in der privaten Krankenversicherung sind äusserst differenziert nach Preis und Leistung, z. B. durch unterschiedliche Selbstbeteiligungsformen und -beträge bzw. -prozentsätze. Die Tarife für Zahnbehandlung, -ersatz und Kieferorthopädie weisen teilweise Erstattungshöchstsätze für die ersten Jahre der Versicherungsdauer und Wartezeiten (Kostendämpfung) auf. Wie in der Lebensversicherung wird auch in der privaten Krankenversicherung vorsichtig kalkuliert, wodurch Überschüsse entstehen, an denen die Versicherten über Beitragsrückerstattung beteiligt werden. Die Rückerstattungssysteme der einzelnen Versicherer weisen grosse Unterschiede auf. Krankenversicherungspflichtige können, falls ihr monatliches Bruttoeinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, zu einer privaten Krankenversicherung übertreten. Literatur: Moser, H., Private Krankenversicherung (Teil I + II), in: Grosse, W./Müller-Lutz, H. L./ Schmidt, R. (Hrsg.), Versicherungsenzyklopädie, Bd. V, 4. Aufl., Wiesbaden 1991, S. 237 ff.
Die private Krankenversicherung ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung Teil des gegliederten Krankenversicherungssystems. Dabei sind in der privaten Krankenversicherung Personen, die nicht gesetzlich versichert sein müssen. Das sind Arbeitnehmer, deren Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, Selbstständige, Beamte, Freiberufler, Studenten und Rentner. Ausserdem können sich gesetzlich Versicherte zusätzlich privat bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Pflegeversicherung, private.
Vorhergehender Fachbegriff: Private Kranken- und Unfallversicherung | Nächster Fachbegriff: Private Label
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|