Versicherte bekommen für jeden Tag, an dem sie pflegebedürftig sind, ein bei Vertragsabschluss vereinbartes Pflegetagegeld. Und das ohne die tatsächlichen Kosten nachweisen zu müssen. Dabei ist die Höhe des Tagegeldes von der Pflegestufe abhängig. Bei Pflegestufe I gibt es meist 25 oder 30 Prozent des vereinbarten Tagegeldes, die Hälfte oder etwas mehr bei Pflegestufe II und 100 Prozent bei Stufe III. Vorteilhaft sind Verträge, die bei Unterbringung in einem Pflegeheim in jeder Pflegestufe 100 Prozent zahlen. Umgekehrt sind aber Angebote uninteressant, die nur an Pflegestufe II oder III oder gar bei vollstationärer Pflege zahlen. Das gilt prinzipiell ebenso bei Karenzzeiten.
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