Die Karenzzeit kann bei einigen Versicherern bei Berufsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung meist für zwölf, 18 oder 24 Monate vereinbart werden. Tritt der Versicherungsfall ein, so verzögert sich die Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente um die Karenzzeit. Dieser Zeitraum kann zum Beispiel durch Lohnfortzahlung oder Rücklagen überbrückt werden. Die Beitragszahlung entfällt jedoch sofort. Durch die Vereinbarung einer Karenzzeit reduzieren sich die Beiträge.
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