(Zusatzversorgung) Neben der gesetzlichen Alterssicherung gibt es noch öffentlich-rechtliche Zusatzversicherungssysteme, betriebliche und tarifliche Altersversorgungssysteme und selbstverständlich auch die Möglichkeit, durch den Abschluss privater Versicherungen (Lebensversicherung) eine zusätzliche Alterssicherung zu erlangen. Das Entstehen zusätzlicher Versorgungseinrichtungen wird auf die Diskrepanz zurückgeführt, die zwischen den Ansprüchen der Versicherten hinsichtlich einer angemessenen Altersversorgung einerseits und der Versorgungsleistungen der Pflichtversicherung andererseits entstehen kann. Um diese Diskrepanz zu überbrücken, sind die eben genannten Zusatzsysteme entstanden. Sie alle haben die Aufgabe, für die Versicherten oder deren Hinterbliebene im Leistungsfall Versorgungsrenten oder Versicherungsrenten zu gewähren. Ausserdem zahlen sie oft Sterbegelder und Abfindungen. Die Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst ist weitgehend tarifvertraglich geregelt. Die Leistungen der Zusatzversicherung werden überwiegend aus Umlagen der Arbeitgeber und aus Vermögenserträgen finanziert. Bei den Zusatzversicherungseinrichtungen haben sich unterschiedlich hohe Deckungsvermögen gebildet. Von diesen Finanzierungsverfahren ist man im Laufe der Jahre abgegangen und finanziert die Leistungen der Zusatzversicherungen zunehmend im Umlageverfahren bzw. in einem Abschnittsdeckungsverfahren. Soweit durch solche Zusatzversorgungen eine Überversorgung entsteht, die mit Steuermitteln finanziert wird, sind diese Formen zusätzlicher Alterssicherung bei einer sozialpolitischen Würdigung nicht nur positiv einzustufen. Sie stehen insoweit heute auch in zunehmendem Masse unter Kritik (betriebliche Altersversorgung).
Prinzipiell privater zusätzlicher Versicherungsschutz. Beispielsweise zusätzlicher Privatversicherungsschutz zum Sozialversicherungsschutz wie die Krankenhaustagegeldversicherung oder die Pflegerenten-Zusatzversicherung. Zusatzversicherungsschutz ist ebenfalls die Erweiterung einer Hauptversicherung oder einer bestehenden Versicherung wie Risikolebensversicherung oder Kapital bildende Lebensversicherung um eine Berufsunfähigkeits- und Unfallzusatzversicherung.
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