Für viele ist die Kapital-Lebensversicherung der Inbegriff der privaten Altersvorsorge. Für andere wiederum ist sie »legaler Betrug«. Besonders bei Verbraucherschützern ist das Produkt stark umstritten. Versicherungsgesellschaften und Kritiker liefern sich seit Jahren einen heftigen Schlagabtausch. Die Argumente der Versicherungen: Die Kapital-Lebensversicherung sei ein ideales Kombinationsprodukt der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenvorsorge. Die Kritiker dagegen rügen die Intransparenz und mangelnde Flexibilität des Produktes, die Verkaufsmethoden der Vertreter, deren überhöhte Provisionen und den undurchsichtigen Sparvorgang mit einer ungenügenden Überschussbeteiligung. Die Härte, mit der die Konfrontation ausgetragen wird, spiegelt die Tatsache wider, dass laut Gerichtsurteil das Versicherungsprodukt als »legaler Betrug« bezeichnet werden darf. Dabei ist die klassische Kapital-Lebensversicherung ein Paketprodukt aus Risikolebensversicherung und Sparvertrag. Sie kombiniert den Hinterbliebenenschutz mit einem langfristigem Sparvorgang. Im Todesfall wird von der ersten Beitragszahlung an die vereinbarte Versicherungssumme an die Familie ausgezahlt. Für den Erlebensfall wird ein so genannter Sparanteil für das Alter zurückgelegt. Dafür garantieren die Lebensversicherer eine Mindestverzinsung: vier Prozent noch einschliesslich Juni 2000. Danach nur noch 3,25 Prozent. Alle höheren Renditeversprechen (oft sieben Prozent und mehr) sind unverbindliche Prognosen. Dabei lag die tatsächlich erreichte Rendite in den letzten Jahren bei den Lebensversicherungen nur bei sechs Prozent, obwohl der durchschnittliche Langfristzins am Kapitalmarkt in der Vergangenheit bei mehr als sieben Prozent lag. Dabei ist die Wertentwicklung abhängig von den Überschüssen, die die Versicherungsgesellschaft in Zukunft erwirtschaften kann. Der Versicherte erhält davon immer eine Überschussbeteiligung. Aber deren Höhe variiert, je nachdem wie viel die Gesellschaft erzielt und wie stark sie ihre Kunden an ihrem Erfolg beteiligt. Denn sie müssen die Versicherten daran nur zu 90 Prozent beteiligen. Und für den Kunden heisst dies: Beim Abschluss ist die Höhe der Auszahlung ungewiss. Sicher ist allein die Versicherungssumme. Denn anders als bei Geldanlagen weiss der Kunde beim Versicherungssparen nicht, wie viel Prozent Zinsen er wirklich für sein eingezahltes Kapital bekommt. Und es kommt noch schlechter: Die garantierten Prozente gelten nicht für das gesamte Beitragsvolumen, das der Kunde einzahlt, sondern allein für den Sparanteil. Der Grund: Die Versicherungsbeiträge der Kunden werden dreigeteilt. Die Gesellschaften behalten in Extremfällen ein Drittel der eingezahlten Summe für Risikoschutz, Provisionen und Verwaltung zurück. Was dann übrig bleibt, ist der Sparanteil - und nur der wird verzinst. Fazit für den renditebewussten Sparer: Die Rendite steigt umso mehr, je ertragreicher ein Versicherer die Spargelder der Kunden anlegt und je kostengünstiger er arbeitet. Erst die Überschüsse machen also Kapital-Lebensversicherungen interessant. Diese Beteiligung hängt davon ab, wie erfolgreich die jeweilige Versicherungsgesellschaft das anvertraute Geld anlegt und welche Rendite sie am Kapitalmarkt erzielt. Dabei wird die Anlage der Versicherungsgelder durch das Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt. Nur ein Deckungsstock von bis zu 30 Prozent darf in Aktien(fonds) und 25 Prozent in Immobilien(fonds) angelegt werden. Deswegen legen die Versicherungen einen Grossteil in festverzinslichen Wertpapieren an. Somit kann eine Kapital-Lebensversicherung als eine indirekte Form der Geldanlage gesehen werden. Und damit wird auch klar, warum angelegte Gelder bei Lebensversicherungen sicher sind. Und schon seit den zwanziger Jahren ist kein deutscher Versicherer mehr illiquide, also zahlungsunfähig, geworden. Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen wacht mit Argusaugen darüber.
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