Siehe auch Kapital bildende Lebensversicherung. Bei einer Kapitallebensversicherung wird nicht nur im Todesfall eine bestimmte Summe ausgezahlt, sondern auch im Erlebensfall. Es handelt sich also um eine Kombination zwischen Risikoabsicherung und Sparen. Der Versicherer muss eine bestimmte Kapitalleistung, die so genannte Erlebensfallsumme, am Ende der Laufzeit garantieren. Ausser dieser Erlebensfallsumme kommen auch noch die so genannten Überschüsse zur Auszahlung. Die tatsächliche Auszahlung übertrifft deshalb die garantierte Erlebensfallsumme bei weitem. Je länger die Laufzeit ist, desto beträchtlicher ist dieser Unterschied.
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