Lebensversicherung Überschusseinkünfte Vier der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht gelten als Haushaltseinkunftsarten. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus den sonstigen Einkünften wird die Differenz (Nettobetrag) zwischen Einnahmen und Werbungskosten als Überschuss (oder Verlust) bezeichnet. Der rechnerische Vorgang bei der Ermittlung der Überschusseinkünfte ist mit der Überschussrechnung zur vereinfachten Ermittlung des Gewinns vergleichbar. Kennzeichnend ist die Anwendung des strengen Abschnittsprinzips im Sinne von § 11 EStG. Vermögensrechnungen spielen nur mittelbar oder ausnahmsweise eine Rolle (z. B. AfA, Spekulationsgewinn). Ausser den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit stellen die Überschusseinkünfte Nebeneinkunftsarten dar, denen erzielte Einkünfte nur nachrangig zugeordnet werden; z. B. gelten bei einem Unternehmen Bankzinsen nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch die Anlage der Beiträge und weniger Todesfälle als bei der Beitragskalkulation angenommen wird. 90 Prozent und mehr vom Überschuss müssen die Gesellschaften als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschussverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfallleistung als beim Bonussystem.
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