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Einkünfte

bilden die Ausgangsbasis zur Ermittlung der Einkommensteuer. Man unterscheidet nach § 2 EStG folgende Arten: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Kapitalvermögen, aus Land-und Forstwirtschaft, aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, sonstige (§§ 22 f EStG).

(income; siehe auch deutsche   Einkommensteuer) sind Einnahmen minus Ausgaben und stellen so­mit auf die objektive Leistungsfähigkeit (objektive  Nettoprinzip) des Steuerpflichtigen ab. Nach § 2 Abs. 2 EStG werden   Gewinneinkünfte und   Überschusseinkünfte unterschieden. Siehe auch   Einkommensteuer (deutsche) und die dort angegebene Literatur.

Siehe: Einkunftsarten

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