(1) aus Forstbetrieben aufgebauter Wirtschaftszweig. (2) planmässige, auf Waldpflege und Nutzung von Walderzeugnissen (insb. des Holzes) zur Rohstoffbereitstellung und Gewinnerzielung ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit. Bis ins 18. Jh. war in Mitteleuropa die Waldnutzung meist ungeregelt. Die damals durch Übernutzung hervorgerufene Holzverknappung zwang zur Nutzungsregulierung. Mit diesem Übergang von der Exploitation zur Forstwirtschaft entstand in Deutschland die Maxime der Nachhaltigkeit im Sinne von Dauer, Stetigkeit und Gleichmass der Holzerzeugung (Holzerträge). Neben der Aufgabe, den Rohstoff Holz für die Holzwirtschaft bereitzustellen, bekamen die Wohlfahrtswirkungen des Waldes für die Forstwirtschaft immer grössere Bedeutung. Literatur: Wald-, Forst- und Holzwirtschaft, Jagd in der Bundesrepublik Deutschland, Münster-Hiltrup 1976. Mantel, K., Wald und Forst in der Geschichte, Alfeld 1990.
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