die für eine ordnungsgemässe und nachhaltige Forstwirtschaft notwendige Erziehung und Behandlung der Waldbestände. (1) Jungwuchspflege (von der Bestandsbegründung bis zum Bestandesschluss bei einer Höhe von etwa 2 m); sie dient der Verminderung der Konkurrenz von anderen Pflanzen oder unerwünschten Baumarten. (2) Läuterung oder Säuberung (vom Bestandesschluss bis zur Erreichung eines Brusthöhendurchmessers der Mehrzahl der herrschenden Bäume von etwa 15 cm); ihr Ziel ist die Entnahme von Bäumen, die sich auf die zukünftige Wertleistung der Bestände negativ auswirken würden ("negative Auslese", Entnahme von qualitativ schlechten Vorwüchsen). (3) Durchforstungen sind planmässige Hiebs-eingriffe in den Entwicklungsstufen nach der Jungbestandsphase bis zur Einleitung der Verjüngung. Literatur: Burschel, P./Huss, J., Grundriss des Waldbaus, Hamburg, Berlin 1987.
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