Entgelt für die darlehensweise Überlassung von Zahlungsmitteln oder Finanzierungsmitteln im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten, wobei zwischen Sollzinsen und Habenzinsen zu unterscheiden ist. Als Sollzinsen oder Debetzinsen bezeichnet man die den Kreditinstituten von den Darlehensnehmern oder Kreditnehmern zustehende Gegenleistung für die Gewährung (kurz, mittel und langfristiger) Bankdarlehen oder Bankkredite (Kreditarten); zinsähnliche Kreditkosten (z. Bankzinsen Kreditprovision) sind den Sollzinsen zuzurechnen. Habenzinsen dagegen sind von den Kreditinstituten selbst an die Kunden zu entrichten, wenn sie von diesen darlehensweise (kurz, mittel und langfristige) Finanzierungsmittel, insbesondere als Einlagen (Einlagenarten), entgegennehmen; der sog. Eckzins oder Spareckzins ist der Zinssatz, der für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist vergütet wird. Die Höhe von Soll und Habenzinsen, üblicherweise in Jahresprozentsätzen (% p. a.) angegeben, wird abgesehen von der Differenzierung nach der Fristigkeit, mit der die Mittel zur Verfügung gestellt werden maßgeblich von der allgemeinen Lage auf dem Geldmarkt und Kapitalmarkt bestimmt, die ihrerseits wiederum stark von der Geld und Kreditpolitik beeinflußt wird. Eine gewisse Leitfunktion kommt dabei dem Diskontsatz und dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank zu; nicht selten ist im kurz und mittelfristigen Kreditgeschäft der Banken die Höhe der Sollzinsen an einen dieser Sätze gekoppelt. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) (Banken aufsicht) kann der Bundesminister der Finanzen oder das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAK) unter Beteiligung der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung unmittelbar auf die Soll und Habenzinsen Einfluß nehmen, sie insbesondere der Höhe nach begrenzen, wie dies seit der Bankenkrise der 30er Jahre in unterschiedlicher Weise der Fall war, bis im Frühjahr 1967 die staatliche Zinsbindung oder Zinsregelung für die Kreditinstitute aufgehoben worden ist. Seither können die Bankzinsen im Einzelfall zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden im Rahmen der allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften frei vereinbart werden. Der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Sollzinsen und den durchschnittlichen Habenzinsen ist die Zinsspanne, die für die Ertragslage der Kreditinstitute von ausschlaggebender Bedeutung ist. Die Deutsche Bundesbank führt monatlich eine Erhebung über Soll und Habenzinsen durch, deren Ergebnisse sie in ihren „Monatsberichten“ bekannt gibt.
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