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Bankzweigstellen

stellen im Bankvertrieb den Hauptvertriebsweg der Kreditinstitute dar. Mit Auf­hebung der Bedürfnisprüfung und Geneh­migung der Errichtung von Bankzweigstel­len durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (1958) hat sich das Bankstellennetz von 26.333 Bankstellen im Jahr 1958 auf 44.282 Ende 1989 erhöht.
Bankzweigstellen Mit lediglich
1. 350 Einwohnern pro Bankstelle hat die Bundes­republik Deutschland eines der dichtesten Banksteilennetze der Welt.
Bankzweigstellen In den kommenden Jahren wird sich die Zahl der Bankstellen durch Bankfusionen und aus Kosten-Nutzen-Gründen reduzie­ren. Nachdem derzeit ca. 80% des Kunden­geschäfts über Bankzweigstellen getätigt werden, bleibt für die Mehrzahl der Kredit­institute die Zweigstelle bis auf weiteres der bedeutendste Vertriebsweg. Die akquisitori- schen Bemühungen der Kreditinstitute im Bereich des stationären Vertriebs werden sich auf die Erhöhung der Attraktivität der bestehenden bzw. verbleibenden Geschäfts­stellen konzentrieren: Anpassung der mar­ketingpolitisch falschen Öffnungszeiten an die Kundenbedürfnisse, kundenorientierte Ablauforganisation innerhalb der Zweig­stelle, fachliche und verkäuferische Wei­terbildung der Zweigstellenmitarbeiter, Delegation von Zuständigkeiten und Ver­antwortung auf die Zweigstelle. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Umstrukturierung der Bindung der einge­setzten Personalkapazität. Derzeit werden in Bankzweigstellen durchschnittlich 63% der Personalkapazität im Kundenkontakt einge­setzt (Abb. 1), wobei 45% füri. d. R. unlukra­tive Bedienungskontakte aufgewendet und lediglich 18% der Kapazität für die im Nor­malfall ertragsstarke Beratungskapazität ein­gesetzt wird. 37% der Gesamtkapazität wird für Bearbeitungs- und Verwaltungstätigkei- ten sowie für Overheadpositionen gebun­den. Auch bei der Kapazitätsbindung im Be­ratungsbereich wird durch die Leistungs­bereiche, die einen geringen oder keinen Deckungsbeitrag beisteuern,   viel Beratungskapazität gebunden, während in Bereichen mit hohem Deckungsbeitrag nur geringe Beratungskapazitäten investiert wer­den (Abb. 2). Ziel der Kreditwirtschaft muss sein, ca. 60 % der Personalkapazität für mög- liehst anspruchsvolle Beratungsleistungen einzusetzen.    Literatur; Betsch, O., Grenzen der Zweigstelle, in: bank und markt, 17. Jg. (1988), S. 5-15.

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