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Eckzins

auch Spareckzins. Zins für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

ist der Zinsfuß für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder für Termineinlagen mit der kürzesten Kündigungsfrist bzw. Laufzeit. Nach ihm errechnen sich die Zinsen für Einlagen mit längeren Laufzeiten über Zuschläge.

1. Auch: Spareckzins. Früher Verzinsung der Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die die Banken nahezu einheitlich zahlten. 2. Selten Bezeichnung für Diskontsatz der Zentralbank.

Zins für Spareinlagen mit gesetzlicher (dreimonatiger) Kündigungsfrist. Er bildet die Grundlage für die Ermittlung der Zinsen für Einlagen mit längeren Laufzeiten.

Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

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