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Termineinlagen

Bankeinlagen mit dem Ziel der kurzfristigen Vermögensanlage. Diese werden auf besonderen Termingeldkonten für einen befristeten Zeitraum (i.d.R. 1 bis 6 Monate) festgelegt und stehen daher für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Festgeldern, die bei Fälligkeit entweder prolongiert werden oder entsprechend der Weisung des Kunden seinem Girokonto gutgeschrieben werden. Hingegen werden Kündigungsgelder erst nach Kündigung und Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist fällig. Termineinlagen werden meist erst ab Beträgen von 10.000 DM (oder einem Vielfachen hiervon) entgegengenommen. Die Verzinsung ist abhängig von der vereinbarten Laufzeit und der Einlagenhöhe und orientiert sich an den kurzfristigen Marktzinssätzen. Termineinlagen sind die Hauptrefinanzierungsquelle von Kredit- und Großbanken (1998: 37% bzw. 35%).

Einlagen bei Kreditinstituten, die vom Kunden dem Kreditinstitut für eine fest bestimmte Zeit überlassen werden. Während des Anlagezeitraums kann über das Guthaben nicht verfügt werden. Die Zinsen werden bei Fälligkeit bezahlt.

(Termingeld) sind Einlagen, die befristet sind. Sie gliedern sich in Festgelder (im voraus ist ein fester Fälligkeitstag für die Rückzahlung vereinbart) und Kündigungsgelder (fällig bei Kündigung, die nach Ablauf einer bestimmten Frist erfolgt). Nicht zu den Termineinlagen gehören jedoch die Spareinlagen. Siehe auch Geldmenge.

Bei dieser Form der Geldeinlage (Einlagengeschäft) handelt es sich um Gelder, die den Kreditinstituten für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden. Sie werden auch als befristete Einlagen bezeichnet. Je nachdem, ob eine feste Laufzeit für die Einlage oder eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, unterscheidet man Festgelder und Kündigungsgelder.

Festgelder sind die gebräuchlichste Form der Termineinlage. In aller Regel legt der Kunde Termingeld in runden Beträgen an, wobei auch eine Mindesteinlage gefordert wird, die jedoch von Kreditinstitut zu Kreditinstitut wechselt. Termingelder, die Kreditinstitute beieinander einlegen, dienen ihnen als Liquiditätsreserve.

Im Gegensatz zu den Sichteinlagen werden Termineinlagen bei weitem besser (oder überhaupt) verzinst. Die Zinshöhe richtet sich nach der eingelegten Summe und nach der Laufzeit bzw. der Kündigungsfrist. Je höher der Betrag und je länger die Laufzeit, desto besser wird beispielsweise eine Festgeldanlage verzinst.

Befristete Einlagen sind für Kreditinstitute von großem Interesse. Zum einen ist die eingelegte Geldsumme relativ hoch, zum zweiten kann das Institut wegen der vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist genau absehen, wie lange ihm die Gelder als Finanzierungsmittel für andere Geschäftsfelder (z. B. das Kreditgeschäft) zur Verfügung stehen (kalkulatorische Sicherheit). Sowohl die gewisse Höhe der Einlage als auch die kalkulatorische Sicherheit ermöglichen den Banken, in der Regel auch höhere Zinsen zu zahlen als bei Spareinlagen, der dritten Säule des Einlagengeschäfts.

Einlagenarten

verzinsliche Einlage bei einer Bank, die in erster Linie zur Anlage vorübergehend freier Gelder der Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen gedacht ist, aber auch von Privatpersonen getätigt werden kann. Um sie den unterschiedlichen Anlagebedürfnissen anzupassen, bieten sie Banken in zwei Formen an, nämlich als ·    Festgeld, bei dem die Gelder der Bank von vornherein für einen bestimmten Zeitraum (mindestens für einen Monat) überlassen werden, ·  Kündigungsgeld, bei dem kein fester Zeitraum vereinbart wird, die Verfügung durch den Kunden jedoch nur bei Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist möglich ist. Termineinlagen übernehmen die Banken gewöhnlich nur in grösseren, runden Beträgen. Im Gegensatz zur Verzinsung der Spareinlagen, die sich an der längerfristigen Entwicklung orientiert (Kapitalmarkt), richten sich die Zinssätze für Termineinlagen vor allem nach der Liquiditätslage des Bankensektors (Geldmarkt). Sie schwanken daher stärker als die Sparzinsen und können diese auch zeitweiig erheblich übersteigen.           

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