befristete Einlage ( Termineinlage), die bei Kreditinstituten auf eine ex ante festgelegte Laufzeit (Mindestlaufzeit 30 Tage bzw. 1 Monat) angelegt wird. Der Zinssatz für Festgeld richtet sich nach den Geldmarktsätzen für vergleichbare Fristen. Einleger sind Privatkunden, Unternehmen und Kreditinstitute.
Einlagen bei Banken mit fest vereinbarter Laufzeit (z. B. 1, 3, 6 oder 12 Monate) und festem Zinssatz, der sich am Geldmarktsatz (Geldmarkt) orientiert. Nach Ablauf der Befristung entsteht eine Sichteinlage, sofern keine Verlängerung oder Rückzahlung vereinbart wird.
Termineinlage mit einem im Voraus vereinbarten Rückzahlungstermin. Die bis zur Fälligkeit fest vereinbarten Zinsen werden bei Fälligkeit vergütet. Zur Rückzahlung ist eine Kündigung nicht erforderlich.
sind Einlagen bei Banken, die mindestens einen Monat lang mit einer fest vereinbarten Laufzeit angelegt werden. Auch Beträge am Geldmarkt, die längerfristig bis zu einem festen Verfalltag ausgeliehen werden (z.B. Dreimonatsgeld, Ultimogeld).
Termineinlagen
Neben Kündigungsgeld weitere Form der befristeten Einlagen (Termineinlagen). Die Einleger überlassen der Bank diese Gelder für bestimmte feste Laufzeiten, meist 30, 60, 90, 180, z.T. auch 270 und 360 Tage. Die Zinssätze unterliegen der Vereinbarung mit der Bank; sie sind normalerweise umso höher, je länger die Laufzeit und je höher der Betrag ist. Läuft Festgeld über Ultimo, vor allem Jahresultimo, werden u. U. höhere Zinsen gezahlt.
Termineinlage
Einlagenarten
Einlagen mit einer im voraus vereinbarten Laufzeit und einem festen Zinssatz. Nach Ablauf der Befristung wird aus dem Festgeld eine Sichteinlage, sofern nicht vorher eine Verlängerung der Festgeldeinlage vereinbart wurde.
Bareinlage bei einem Kreditinstitut bei Vereinbarung einer festen Laufzeit, von mindestens 30 Zinstagen und eines Festzinssatzes, der sich nach den jeweiligen Geldmarktsätzen richtet.
Festgelder (Termingelder) sind beliebt als »Zwischenanlage« bei einer als unsicher eingeschätzten Börsensituation und bei Institutionellen als Anlage für Liquidität.
Siehe auch: Termineinlagen
Termineinlage mit fester Laufzeit von 30 (mindestens), 60, 90, 180 oder 360 Tagen. Zwischen Kreditinstitut und Kunde wird vereinbart, an welchem genau vorherbestimmten Tag das F. füllig wird.
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