Anteil der Zinsen am verliehenen respektive geliehenen Geldbetrag: Zinssatz = Zinsen dividiert durch Geldbetrag. Ein solcher Zinssatz bezieht sich stets auf eine bestimmte Periode (z.B. ein Jahr). Wird beispielsweise ein Geldbetrag von 100 Geldeinheiten für die Zeitdauer von einem Jahr verliehen (respektive geliehen) mit vereinbarten Zinsen von 10 Geldeinheiten, so beträgt der Zinssatz pro Jahr io dividiert durch 100 = 0,1. Möchte man den Zinssatz in Prozent ausdrücken, so ist der erhaltene Wert noch mit 100 zu multiplizieren: 1,1 x 100 = 10 Prozent. Handelt es sich dabei um verliehenes Geld (Geldanlage), so spricht man auch vom Habenzinssatz, um Falle geliehenen Geldes (Fremdkapitalaufnahme) vom Sollzinssatz.
Siehe auch
>>> Zinsfuß.
Diskontierungszinsfuß
Der für bonitätsmässig erste, weitgehend sichere Kapitalanlagen am Markt bestehende Zinssatz (Marktzinssatz). Es handelt sich um eine Effektivverzinsung bzw. Umlaufrendite, die als Durchschnitt aus den am Markt gegebenen Renditen entspr. Anleihen (Staatsanleihe, Pfandbriefe u. dgl.) errechnet werden kann.
Höhe der Zinsen, in vom Hundert oder in Prozent ausgedrückt. Der Preis für die zeitlich begrenzte Überlassung von Geld oder Kapital; z. B. 6 vom Hundert oder 6 % p. a. (pro anno; für ein Jahr). Meist als Syn. f. Zinsfuß verwendet.
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