Sichteinlagen/Giroeinlagen sind Einlagen, die bei Sicht, d. h. ohne jede Kündigung fällig sind. Der Inhaber eines Sichteinlagenkontos (dies ist z. B. das allen bekannte Girokonto) kann also zur Bank gehen und unmittelbar all seine Einlagen abziehen – die Bank kann und darf dem nicht widersprechen. Weitere Details: Einlagen.
(täglich fälliges Geld) sind Einlagen bei Kreditinstituten, die jederzeit über Scheck und Überweisungsauftrag verfügbar sind und die zu Zwecken des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dienen (siehe z.B. • Dauerauftrag, Lastschrift-Einzugs verfahren). Sie werden auf Girokonto verbucht.
Sichteinlagen bei Banken (Einlagengeschäft) nennt man die Einlagen auf einem Girokonto. Der Begriff rührt daher, daß diese Einlagen banktäglich fällig sind (bei Sicht), das heißt, sie müssen nicht vorher gekündigt werden. Da die Sichteinlagen von den Kreditinstituten wegen der täglichen Fälligkeit nur zum Teil für andere Geschäfte (z. B. Kreditgeschäft) eingesetzt werden können, ist die Verzinsung gering; teilweise gibt es auf Sichteinlagen gar keine Zinsen. Die Gepflogenheiten wechseln von Bank zu Bank.
Trotz der täglichen Fälligkeit können die Kreditinstitute jedoch davon ausgehen, daß ihnen ein Teil der Einlagen als Finanzquelle für andere Unternehmungen zur Verfügung steht. Diesen Teil, der risikolos für andere Geschäfte verwendet werden kann, nennt man Bodensatz. Die Banken können also auch mittels dieser Einlagen durchaus Zinsgewinne erwirtschaften, während andererseits der Zinsaufwand wegen der Un- oder Minderverzinslichkeit der Sichteinlagen äußerst gering ist.
Kreditinstitute unterhalten auch Sichteinlagen bei anderen Kreditinstituten. Diese Sichteinlagen dienen dem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Die Sichteinlagenkonten - allesamt Verrechnungskonten - der Kreditinstitute bei anderen Kreditinstituten werden Nostro- oder Lorokonto genannt. Im Klassiker »Geld-, Bank- und Börsenwesen« (Obst/Hintner) heißt es dazu: »Beim Nostrokonto (italienisch = unser Konto) der Bank A bei der Bank B obliegt der Bank B die Kontoführung (nebst Auszugserteilung und Abrechnung). Beim Lorokonto (italienisch >Ihr Konto bei uns
Einlagearten
(Sichtguthaben, Geschäftsbankengeld) täglich fällige Guthaben bei einer Bank, die gering oder gar nicht verzinslich — von den Kunden unterhalten werden, weil sie die Voraussetzung für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr bilden. Sichteinlagen sind für die Kunden Geld, genauer: Buchgeld, mit dem sie ebenso zahlen können wie mit Bargeld, in vielen Fällen sogar erheblich unkomplizierter. Mithin unterscheiden sie sich grundsätzlich von Spareinlagen und Termineinlagen, die von den Banken als Formen verzinslicher Geldanlage angeboten werden.
Einlage bei Banken (auf Girokonten), über die der Kunde bis zur Höhe des vorhandenen Guthabens jederzeit verfügen kann. Sichteinlagen dienen dem bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Einlage auf einem Bankkonto mit jederzeitiger Abrufbarkeit durch den Kontoinhaber. Guthaben auf Girokonten sind Sichteinlagen. Das Konto wird häufig als Kontokorrent geführt. Guthaben auf dem Konto für eine Kreditkarte werden ebenfalls als Sichteinlage geführt.
Guthaben auf einem Bankkonto, über das jederzeit verfügt werden kann. Einlagen.
im Sinne der Mindestreservebestimmungen der - Deutschen Bundesbank täglich fällige Guthaben sowie solche Guthaben bei Banken, für die eine Kündigungsfrist oder eine Laufzeit von weniger als einem Monat vereinbart ist, ferner ein auf der Passivseite auszuweisender Verrechnungssaldo der Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts. Über Sichteinlagen kann bar und unbar im Rahmen eines Girovertrages (Giroguthaben) verfügt werden. Sie werden gehalten a) von Nichtbanken bei Geschäftsbanken (allenfalls sehr niedrig verzinslich) und bei der Zentralbank (unverzinslich) im wesentlichen als Instrumente des Zahlungsverkehrs (v.a. Barabhebung, Überweisungs-, Scheck-, Lastschriftverkehr), sie zählen darum mit Ausnahme der Sichteinlagen öffentlicher Haushalte zur - Geldmenge Ml; b) von Banken bei Banken als allenfalls sehr niedrig verzinsliche - working balances oder als verzinsliche Anlagen auf dem - Geldmarkt; c) von Kreditinstituten bei der Zentralbank als unverzinsliche working balances und - Mindestreserven.
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