Guthaben bei Kapital-Lebensversicherungen werden nach Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes aktuell mit 3,5 Prozent jährlich verzinst. Doch erst die Überschüsse machen Kapital-Lebensversicherungen interessant. Diese hängen davon ab, wie erfolgreich die jeweilige Versicherungsgesellschaft das anvertraute Geld anlegt und welche Rendite sie am Kapitalmarkt erzielt. Dabei wird die Anlage der Versicherungsgelder durch das Versicherungsaufsichtsgesetz bestimmt. Nur ein Deckungsstock von bis zu 30 Prozent darf in Aktien(fonds) und 25 Prozent in Immobilien(fonds) angelegt werden. Deswegen legen die Versicherungen einen Grossteil in festverzinslichen Wertpapieren an. Somit kann eine Kapital-Lebensversicherung als eine indirekte Form der Geldanlage gesehen werden. Überschüsse sind nicht garantierte Leistungen. Die Versicherten müssen mit mindestens 90 Prozent an den Überschüssen beteiligt werden.
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