(VAG) Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. 5. 1901, in der Bekanntmachung vom 6. 6. 1931 mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen; letzte Änderung: Erstes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG vom 18. 12. 1975) wichtigste Quelle des Rechts über die Versicherungsaufsicht, die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und den Landesaufsichtsbehörden wahrgenommen wird. Versicherungsaufsicht ist die staatliche Überwachung der Versicherungs-Unternehmen mit dem Ziel, die Belange der Versicherten zu wahren und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen sicherzustellen. Das Ver-sicherungsaufsichtsrecht ist dem Gewerbepolizeirecht zuzuordnen. Das VAG enthält außerdem Gesellschaftsrecht (Organisationsrecht des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit), Konkursrecht (Eröffnung und Abwicklung des Konkurses von Versicherungs-Unternehmen) und Straf- und Ordnungsstrafrecht. Weitere Bestimmungen des VAG befassen sich mit der Zusammenarbeit der Versicherungsaufsichtsbehörden in der Europäischen Gemeinschaft.
Abk.: VAG. Kurzbez. f. Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen.
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Dazu gehören Ergänzungs- und Ausführungsverordnungen wie die Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen aus dem Jahr 1994.
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