Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Versicherungsverein

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) heißt eine spezielle Rechtsform des Versicherungswesens. Der VVaG betreibt die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Es steht also nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund der Geschäftstätigkeit, sondern ein möglichst (preis)günstiger Versicherungsschutz für die versicherten Mitglieder. Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der VVaG haben in Deutschland eine beträchtliche Bedeutung.

Vorhergehender Fachbegriff: Versicherungsverbände | Nächster Fachbegriff: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Annuitätendarlehen | Zielpreisfindung | Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon