Ein Konto, das eine Bank bei einer anderen Bank führen lässt, z.B. das Konto bei der Landeszentralbank oder ein Devisenkonto bei einer ausländischen Bank.
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Konto einer Bank bei einer anderen Bank, entstanden auf Initiative Ersterer. Ggs.: Lorokonto.
Wird von Banken für laufende Zahlungen untereinander geführt. Bei einer Zahlung in Fremdwährung bittet die auftraggebende Bank ihren Korrespondenten, ihr bei ihm als Fremdwährungskonto geführtes Nostro-Konto mit dem Auftragswert zu belasten. Durch die Bezeichnungen «Nostro-Konto» wird dabei deutlich gemacht, wer Kontoführer und wer Kontoinhaber ist. Der Kontoinhaber unterhält das «Nostro-Konto» («unser Konto»), während der Kontoführer das Loro-Konto («deren Konto») der Korrespondenzbank führt.
(Nicht mehr übliche) Bezeichnung für ein Konto, das von einem Kreditinstitut (A) bei einem anderen Kreditinstitut (B) unterhalten wird. Es kann sowohl für die Abwicklung von Geldanlagen als auch von Geldaufnahmen (Darlehen) verwendet werden. Aus der Sicht der kontoführenden Bank handelt es sich um ein Lorokonto. Nostroguthaben von A entsprechen Loroverbindlichkeiten von B und Nostroverbindlichkeiten von A sind zugleich Loroforderungen von B.
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