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Landeszentralbanken (LZB)

1947 (in Berlin 1949) gegründete selbständige regionale Institute und Träger der Bank deutscher Länder (BdL). Im Jahre 1957 wurden sie aufgrund des Gesetzes über die Errichtung der Deutschen Bundesbank zu deren regionalen Hauptverwaltungen. Zunächst gab es in jedem der elf alten Bundesländer eine Landeszentralbank. Mit Wirkung zum 1. November 1992 wurde das Bundesbankgesetz novelliert und unter Einbeziehung der ostdeutschen Bundesländer ein gestrafftes System von insgesamt neun Landeszentralbanken eingeführt. Ihre jeweiligen Bereiche umfassen annähernd gleich große wirtschaftliche Hauptverwaltungsbereiche, von denen sich fünf auf jeweils zwei bzw. drei Bundesländer erstrecken. Die LZBs führen ihre Geschäfte und Verwaltungsangelegenheiten mit öffentlichen Stellen und Kreditinstituten in eigener Verantwortung durch. Ihnen sind Zweiganstalten unterstellt, welche die Bundesbank an größeren Bankplätzen unterhält. Jede Landeszentralbank wird von einem Vorstand geleitet, der sich aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem weiteren Mitglied zusammensetzt. Die Präsidenten, die kraft Gesetz gleichzeitig Mitglieder des Zentralbankrates sind, werden auf Vorschlag des Bundesrates bestellt, der seinerseits an die Vorschläge der jeweils zuständigen Landesregierung gebunden ist.

waren bis 1957 selbständige, regionale Notenbanken. Nach Inkrafttreten des Bundesbankgesetzes 1957 wurden sie mit der Bank Deutscher Länder zur Deutschen Bundesbank zusammengeschlossen. Die Landeszentralbanken wurden zu Hauptverwaltungen (Niederlassungen) der Bundesbank, behielten jedoch ihren Namen.

Siehe auch: Deutsche Bundesbank

Deutsche Bundesbank

Als Hauptverwaltung ein unselbständiger Teil der Deutschen Bundesbank innerhalb eines Bundeslandes. Die LZB hat im Rahmen der Aufgabenstellung innerhalb des eigenen Bereichs eigenständige Befugnisse in Verwaltungsangelegenheiten sowie in der Durchführung der einheitlich geregelten Geschäfte. Sie wird von einem Vorstand geleitet. Ihm steht ein Präsident vor, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Die Präsidenten der Landeszentralbanken sind zugleich Mitglieder des Zentralbankrates (Deutsche Bundesbank).

Die Landeszentralbanken sind die regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Es existieren neun Landeszentralbanken in Stuttgart, München, Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Mainz und Leipzig. Ihnen nachgeordnet sind Zweiganstalten in allen größeren Städten. Sie führen die Geschäfte der Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in der jeweiligen Region.

Geleitet werden die Landeszentralbanken von einem zwei- oder dreiköpfigen Vorstand. Die Präsidenten, die gleichzeitig Mitglieder des Zentralbankrats sind, werden vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.

Die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt der Präsident der Bundesbank auf Vorschlag des Zentralbankrats.

Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank im Bereich der Bundesländer. Die 9 Landeszentralbanken sind für die Geschäfte mit den Kreditinstituten in ihrer Region zuständig. Sie werden von einem zwei- bis dreiköpfigen Vorstand geleitet, dessen Präsident jeweils Mitglied des rates ist.

Abk.: LZB. Heute: Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank, Filialen der Deutschen Bundesbank.

Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in den einzelnen Bundesländern.

Deutsche Bundesbank



(LZB)
Die neun Landeszentralbanken sind die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank in einzelnen Bundesländern (§ 8 BBankG). Sie arbeiten als Bundesbehörden, wickeln den Zahlungsverkehr der Banken untereinander ab.
Eine Expertengruppe für die Strukturreform der Bundesbank hat empfohlen, die Zahl der Landesbanken von neun auf fünf Regionalverwaltungen zu reduzieren. Chef der neuen Regionalverwaltungen ist jeweils ein Regionalpräsident. Er ist Mitglied eines einheitlichen Leitungsgremiums der Bundesbank. Dieses Gremium mit zehn Mitgliedern (fünf Mitglieder — vergleichbar dem alten Direktorium — werden von der Bundesregierung bestellt, fünf Mitglieder — die neuen Regionalpräsidenten — werden auf Vorschlag des Bundesrates gewählt) entspricht in etwa dem alten Zentralbankrat, hat aber jetzt Vorstandsqualität. Die Regionalpräsidenten beraten den Bundesbankpräsidenten in Sachen Geldpolitik und sind in der Region das Sprachrohr der Bundesbank. Sie informieren die Landesregierungen und die Wirtschaft in der jeweiligen Region.
Weiterhin ist beabsichtigt, die Bankenaufsicht bei der Bundesbank zu bündeln. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) und die bisher von der Bundesbank wahrgenommenen Aufsichtsfunktionen sollen dabei zusammengelegt werden. Der oberste Bankenaufseher ist Mitglied des Leitungsgremiums der Bundesbank. Die ca. 16.000 Mitarbeiter der Bundesbank sollen auf ca. 14.000 reduziert werden.

In Deutschland die - heutigen - Hauptverwaltungen der dezentral organisierten Deutschen Bundesbank. Sie hatten/haben ihren Sitz in: Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Leipzig, Mainz, München und Stuttgart. Bis zum Inkrafttreten des
7. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank zum 30.04.2002 wurden die Geschäfte jeweils von einem Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten (gegebenenfalls bis zu zwei weiteren Mitgliedern) durchgeführt. Die Präsidenten der L. wurden bis zur Neugliederung der Deutschen Bundesbank im Frühjahr 2002 vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesrates ernannt. Sie waren bis dahin auch Mitglieder des Zentralbankrats der Deutschen Bundesbank. Die L. waren für die Durchführung der Geschäfte der Deutschen Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in ihrem jeweiligen Bereich zuständig. Rd. 140 Zweiganstalten/ Zweigstellen in den größeren Städten waren den L. nachgeordnet. S. Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank.

Abkürzung für Landeszentralbank. Es handelt sich hierbei um eine Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank.

Bankmäßige Abkürzung für Landeszentralbank.

Abkürzung für Landeszentralbank.

Siehe: Landeszentralbanken

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