Deutsche
Bundesbank
Gesetz über die Deutsche Bundesbank vom 26.7.1957, das Aufgaben, Rechts- und Organisationsform der Bundesbank festlegt, ihren Geschäftskreis und ihre geld-und kreditpolitischen Befugnisse absteckt sowie das Verhältnis zur Bundesregierung bestimmt. In sechs Änderungsgesetzen wurde die Eingliederung des Saarlandes (1. BBankGÄndG 1959), die deutschdeutsche Währungsunion (1990), der definitive Sitz in Frankfurt am Main (1992), die Anpassung an die Erfordernisse der zweiten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (1994) sowie die Entnationalisierung der - Geldpolitik in deren dritter Stufe vollzogen (6. BBankGÄndG vom 22.12.1997).
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