Niederlassung, Zweigstelle einer Bank (eines [Kredit-] Instituts). Filialen haben in der Geschäftsstellenhierarchie der Banken u. U. unterschiedlichen Rang und damit unterschiedliche Kompetenzen. Filialen sind rechtlich unselbstständige Geschäftsstellen (anders als Tochtergesellschaften, -banken). Gleichwohl unterliegen die grösseren von ihnen bzw. die rangordnungsmässig hoch stehenden nur relativ geringen Einschränkungen ihrer Autonomie und Geschäftstätigkeit. Sie sind allerdings an Richtlinien der Zentrale gebunden (generelle Regelungen), die z. B. die Vollmachten im Kreditgeschäft regeln. Ein besonderes betriebswirtschaftliches Problem ist die Standortentscheidung. Für die Errichtung, Schliessung und Verlegung von Filialen deutscher Banken im Inland besteht Anzeigepflicht an die BaFin, für Filialen ausländischer Banken, soweit nicht EU-Recht dies anders regelt, Erlaubnispflicht, die die BaFin handhabt. Hierbei wird bei Nicht-EU-Antragstellern das Reziprozitätsprinzip zu Grunde gelegt.
Das KWG spricht nicht von Filialen, sondern von Zweigstellen, und macht auch keine Unterscheidungen zwischen diesen.
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