Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zentralbankrat

Deutsche Bundesbank
Siehe auch: Deutsche Bundesbank


Höchstes Verwaltungsorgan der Deutschen Bundesbank. Er setzt sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den maximal sechs anderen Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der (seit 1992) neun Landeszentralbanken zusammen. Der Zentralbankrat ist das zentrale Entscheidungsorgan für währungs- und kreditpolitische Maßnahmen der Bundesbank und legt die allgemeinen Richtlinien für deren Geschäftsführung fest, soweit dies nicht bereits im Bundesbankgesetz geregelt ist. In ihm hat die Bundesregierung Anhörungs-, jedoch kein Stimmrecht. Er tagt in der Regel alle zwei Wochen und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Der Präsident (vertretungsweise der Vizepräsident) hat sowohl im Zentralbankrat als auch im Direktorium den Vorsitz. Die Direktoriumsmitglieder müssen fachliche Eignung besitzen und werden auf Vorschlag der Bundesregierung, nach Anhörung des Zentralbankrates, vom Bundespräsidenten für acht Jahre bestellt (nicht abrufbar).

Deutsche Bundesbank

Der Zentralbankrat bestimmt als oberstes Beschlußorgan die Geschäftspolitik der Bundesbank.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Das leitende Gremium einer staatlichen Zentral- und Noten bank.

Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank besteht aus Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der Landeszentralbanken. die von Bundestag und Bundesrat in Abstimmung mit dem Bundespräsidenten für jeweils 10 Jahre gewählt werden. Sie kontrollieren und regeln - formell unabhängig, aber in enger Abstimmung mit der jeweiligen Regierung - den Geldumlauf, den Umfang der verschiedenen Geldmengen, legen die Leitzinsen fest und entscheiden über Interventionen auf den Finanzmärkten zur Stützung der eigenen oder fremder Währung. Sie machen Geldpolitik, d.h. sie machen mit Geld Politik.

Oberstes währungspolitisches Gremium in der Bundesrepublik. Ihm gehören der Präsident und die Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank sowie die Präsidenten der Landeszentralbanken an.

Deutsche Bundesbank

 Deutsche Bundesbank

Der Zentralbankrat als Organ der Bundesbank war das oberste währungspolitische Gremium in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu gehören der Präsident und die Mitglieder des Direktoriums der Deutschen Bundesbank und die Präsidenten der Landeszentralbanken.
Der Zentralbankrat war ein politisch unabhängiges Organ, dem die geld- und kreditpolitischen Maßnahmen zur Stabilisierung der Währung oblagen.
Mit Aufnahme der Tätigkeit der politisch unabhängigen Europäischen Zentralbank (EZB) am 1.1.1999 bestimmt diese die Geldpolitik der EU.
Siehe: Europäische Zentralbank

Zentralbankrat


der Deutschen Bundesbank. Er war bis zum 30.04.2002 das oberste Organ der deutschen Zentralbank. Er setzte sich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den weiteren Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der Landeszentralbanken zusammen. Der Z. trat alle 14 Tage zusammen. Er erörterte die Auswirkungen seiner/seit dem 01.01.1999 der vom EZB-Rat bestimmten Geld- und Währungspolitik; danach richteten sich seine konkrete Beschlussfassungen. An seine Stelle trat der Vorstand.

Vorhergehender Fachbegriff: Zentralbankpolitik | Nächster Fachbegriff: Zentralbankrat der Europäischen Zentralbank



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Zielharmonie | P-Methode | Demonstrativer Konsum

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon