Die Eignung bezieht sich auf die Leistungsfähigkeit der menschlichen Arbeit in bezug auf die geforderten Arbeitsverrichtungen im Betrieb. Nach Gutenberg lassen sich drei Eignu ngsbegriffe unterscheiden:
1. die realisierte Eignung: Diese Eignung wird tatsächlich vom Betrieb beansprucht,
2. die latente, aber jederzeit realisierbare Eignung: Diese Eignung bildet die Eignungsreserve für den Betrieb, die er bei Bedarf nutzen kann.
3. die latente, aber nicht jederzeit realisierbare Eignung: Diese Eignung ist nur nach erforderlichen Weiterbildungsund Umschulungsmaßnahmen zu verwenden.
Diese drei Eignungen bilden das Eignungspotential eines Betriebes.
In der Wirtschaftssoziologie: aptitude, ein empirisch abgrenzbares Persönlichkeitsmerkmal, mit dem der Erfolg in bestimmten Tätigkeiten (z.B. als Flugzeugführer) vorhergesagt werden soll. E.en werden im allgemeinen als zusammengesetzt gedacht aus verschiedenen Einzelfähigkeiten, z.B. räumlichem Vorstellungsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnis.
Grad der Entsprechung der Fähigkeiten und Fertigkeiten (Leistungsvoraussetzung) eines Anwärters (für einen bestimmten Beruf bzw. Arbeitsplatz) und den Anforderungen dieses Berufes bzw. Arbeitsplatzes. Prinzipiell kann der Begriff der Eignung symmetrisch aufgefasst werden: • Welche Person eignet sich für einen bestimmten Beruf bzw. Arbeitsplatz? • Welcher Beruf bzw. Arbeitsplatz ist geeignet für eine bestimmte Person? In der Praxis liegt der Schwerpunkt i.d.R. auf der ersten Fragestellung. Die Beantwortung dieser Frage ist das Hauptproblem der Personalauslese. Auf seiten des Anwärters werden bei der (psychologisch fundierten) Feststellung der Eignung, der Eignungsdiagnostik, neben dessen Fähigkeiten und Fertigkeiten u. a. auch Persönlichkeitsmerkmale und Interessen festgestellt. Implizite Annahme ist dabei die zeitliche und situative Konstanz all dieser Merkmale. Literatur: Jäger, A. 0., Personalauslese, in: Mayer, A. (Hrsg.), Betriebspsychologie, Göttingen 1970, S. 613 ff.
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