Siehe auch: Deutsche Bundesbank
(Währungsbank, Zentralbank, Zentralnotenbank) Institution einer Volkswirtschaft, die zum Zweck staatlicher Währungshoheit, die ihr übertragen worden ist, als anerkannte Währungsautorität fungiert und zudem oft unternehmerisch disponiert. In erster Linie wird die Währungsbank die Volkswirtschaft mit Zentralbankgeld versorgen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sichern. Ansonsten werden im Rahmen der Notenbankpolitik die Ziele Geldwertstabilität, Vollbeschäftigung sowie Zahlungsbilanzausgleich angestrebt. Dabei erscheint die Realisierung aller Ziele zum gleichen Zeitpunkt und/oder über einen mehr oder weniger langen Zeitraum hinweg unmöglich. Zur Zielerreichung setzt die Zentralbank das notenbankpolitische Instrumentarium ein. Neben ihren originären Aufgaben hat die Zentralbank i. d. R. die Politik der jeweiligen Regierung zu unterstützen und im Rahmen der Bankenaufsicht mitzuwirken oder diese eigenständig zu übernehmen.
Die Notenbank ist in der Regel zugleich auch die Zentralbank eines Staates oder, wie im Falle der EU, die Zentralbank der Teilnehmerländer der Europäischen Währungsunion. Aufgabe der Notenbanken ist die Ausgabe der Banknoten. Darüber hinaus sortiert die Notenbank nicht mehr umlaufsfähige Noten aus und ersetzt beschädigte Noten. Sie ist zuständig für die Falschgeldkontrolle und die Einziehung alter Noten, wenn Geldscheine mit verändertem Erscheinungsbild in Umlauf gebracht werden sollen.
Die Notenbank der Bundesrepublik ist (noch) die Deutsche Bundesbank, die Notenbank für die Teilnehmerstaaten der Europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB).
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: >Deutsche Bundesbank
Kurzbezeichnung für Zentral(noten)bank. Die Bez. ist zu eng vor dem Hintergrund der heute von der Zentralbank zu erfüllenden Funktionen; ist daher nur historisch zu erklären.
Zentral(noten)bank...
Bank, die das Recht zur Ausgabe von Banknoten besitzt. Bundesbank.
(Zentralbank, Währungsbank, Zentralnotenbank) zentrale geldpolitische Institution einer Volkswirtschaft, die die Ziele der Geldpolitik aktiv verfolgt und den Zahlungsverkehr in einer Volkswirtschaft sicherstellt. Aus diesen Aufgaben ergeben sich die beiden fundamentalen Funktionen einer Notenbank: • Sie ist Hüterin der Währung (Geldwert- Stabilität). • Sie fungiert als 1ender of last resort (letztinstanzlicher Kreditgeber, letzte Quelle liquider Mittel). Diese fundamentalen Funktionen führen zu den allgemeinen Aufgaben einer Notenbank, nämlich • den Umlauf an Bargeld (Zentralbankgeld) sicherzustellen; dazu besitzt die Notenbank ein Notenausgabemonopol. Das Münzregal (die Münzhoheit), also das Recht der Münzprägung, liegt in der Bundesrepublik nach dem Münzgesetz von 1950 bei der Bundesregierung. Das Recht, diese Münzen in Umlauf zu bringen, übt jedoch die Deutsche Bundesbank aus (§ 8 MünzG). • den Zahlungsverkehr zwischen Geschäftsbanken als Clearingstelle (Geldschöpfung) abzuwickeln. • eine Refinanzierung (Geldmarkt) der Geschäftsbanken zu ermöglichen. • Einlagen wie Schulden der öffentlichen Haushalte zu verwalten und Kredite zu gewähren. • die offiziellen Währungsreserven zu verwalten. Notenbanken haben daher nicht die Auf gäbe, ihre Geschäftspolitik an der Rentabilität auszurichten, sondern an der Effizienz in der Wahrnehmung ihrer (volkswirtschaftlichen) Funktionen. Institutionell können sie von Weisungen ihrer Regierung unabhängig sein (Deutsche Bundesbank, formal auch das amerikanische Federal Reserve System), sie können aber auch gegenüber dem Schatzamt (der Staatsregierung) weisungsgebunden sein (Banque de France, Bank of England, Banca d\'Italia). Notenbanken gingen im 18. Jh. aus Staatsbanken und solchen privaten Banken hervor, die die Ausgaben von Regierungen durch Kredite finanzierten und deshalb das Privileg der Notenemission eingeräumt bekamen. Mit der Peel\'schen Bankakte (Currency-Theorie) von 1844 wurde der Notenumlauf durch Golddeckungsvorschriften gesetzlich geregelt; Ziel war, mit der Regelung des Geldumlaufs den Geldwert (Geld) zu stabilisieren. Die starre Geldmengenregulierung bedingte bei wirtschaftlichen Krisen panikartige Liquiditätsabzüge, so dass die Peel\'sche Bankakte immer wieder suspendiert werden musste (1847, 1857 und 1866). Durch Walter Bage- bot (Lombard Street, 1873) wurde deshalb das praktische Bedürfnis eines lenders of last resort begründet, der in wirtschaftlichen Krisensituationen — bei Gefahr eines runs auf Geschäftsbanken - Liquidität zur Abwehr eines Vertrauensverlustes in das Kreditwesen und das Bankensystem zur Verfügung stellen sollte. Geschäftsbanken gehen bei ihrer Geldschöpfung stets ein Liquiditätsrisiko ein, alle potentiellen Zahlungswünsche können nicht zur gleichen Zeit - wie in einer Run-Situation gewünscht - erfüllt werden. Dies wäre nur bei völliger Fristenkongruenz von Ausleihungen und Einlagen, also bei Erfüllung der Goldenen Bankregel, der Fall. Kommt es zu einem Run des Publikums auf Auszahlung von Bankeinlagen, werden einige Banken illiquide und ziehen die anderen mit. Diese Situation kann nur durch Bereitstellung zusätzlicher Liquidität eines letztinstanzlichen Kreditgebers bereinigt werden. Literatur: Ketzel, E. u. a., Die Notenbank, Stuttgart 1976. Rittersbausen, H., Die Zentralnotenbank, Frankfurt 1962.
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