Bei Banknoten handelt es sich um Geldscheine als gesetzliche Zahlungsmittel, die nur von einer dazu ermächtigten Bank ausgegeben werden dürfen (Notenbank, Zentralbank). So dürfen die D-Markscheine nur von der Deutschen Bundesbank, die Euroscheine nur von der Europäischen Zentralbank ausgegeben werden. Das Münzrecht (Münzprägegerechi) hingegen liegt bei den nationalen Regierungen.
Banknoten weisen immer einen abgerundeten Betrag der jeweiligen Währung aus. (Es gibt keine 100,25-DM-Scheine.) Sie werden auch als Papiergeld bezeichnet, ohne daß sie immer aus Papier bestehen müssen.
Beschädigte oder zerstörte Banknoten werden in der Regel durch die Zentralbank ersetzt. Das Nachmachen oder Fälschen von Banknoten ist strafbar (Falschgeld).
Die Deutsche Bundesbank beschäftigt eine Arbeitsgruppe von zwanzig Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit der Rekonstruktion beschädigter Banknoten befassen. Im Jahre 1999 mußten die Experten der Bundesbank und der Landeszentralbanken etwa 20.000 Mal beschädigte Scheine im Wert von etwa sechzehn Millionen Mark begutachten und ersetzen. Voraussetzung für den Ersatz ist, daß der Inhaber der Noten entweder mehr als die Hälfte des Scheines zum Umtausch einreicht oder glaubhaft nachweist, daß der fehlende Teil vernichtet wurde. Die Experten der Bundesbank können sogar aus Ascheresten herausfinden, wieviel Geld verbrannt ist.
Das erste Papiergeld entstand in China. Als im zehnten Jahrhundert von der kaiserlichen Regierung unhandliche und schwere Eisenmünzen als Zahlungsmittel ausgegeben wurden, überließen die findigen Chinesen diese Münzen Kaufleuten, die dafür Quittungen ausstellten. Statt der Münzen wurden einfach die Quittungen als Zahlungsmittel benutzt. In Europa druckten erstmals die Schweden Papiergeld, und zwar ab 1661. Schlichter Grund war die Knappheit von Silbermünzen.
Die Bank von England wurde dreiunddreißig Jahre später bereits als Notenbank gegründet. Sowohl das Schicksal des ersten schwedischen Papiergeldes als auch der Zusammenbruch der von dem Schotten John Law in Frankreich gegründeten Notenbank im Jahre 1720 (Geldgeschichte IV) waren Folgen einer inflationären Ausgabe von Papiergeld. Gleiches widerfuhr den ersten deutschen Geldscheinen. Sie wurden von der Wiener Stadt-Banco ab 1759 ausgegeben. Gegen Ende des Jahrhunderts wurden sie massenhaft und mißbräuchlich gedruckt, bis die Wiener Stadt-Banco-Zettel, wie sie hießen, die damals umlaufenden Münzen verdrängten. 1811 mußte die Papierwährung auf ein Fünftel abgewertet werden.
Ein zweiter wichtiger Schritt bei der Einführung und späteren Durchsetzung des Notengeldes in Deutschland erfolgte 1772, als man in Sachsen nach Wiener Vorbild die sogenannten Kassenbillets einführte. Die Geldscheine lauteten dabei auf Beträge zwischen einen und einhundert Reichstaler. Vor allem, weil sich Banknoten (Bundesbank) leichter versenden ließen als Münzen, wurden die Kassenbillets bald ausgesprochen beliebt. Um eine Note zu erhalten, wurde schließlich sogar ein Agio (Aufgeld) verlangt.
Im Preußen werden im Jahre 1806 die sogenannten Tresorscheine als Zahlungsmittel ausgegeben. Es gab sie in den Stückelungen zu fünf, 50, 100 und 250 Talern, werden aber in der Bevölkerung noch nicht als vollwertiges Geld angesehen, sondern eher als Geldersatz (sozusagen als Bezugsschein für »richtiges«, also Münzgeld). Außerdem wurden die Tresorscheine nicht nur wie Zahlungsmittel behandeln, da man sie sogar an der Berliner Börse handelte wie Aktien. Wegen ihrer besonderen Eignung zum Postversand erfreuten sich diese Scheine auch in Preußen großer Beliebtheit.
In seinem Buch »Auf Heller und Pfennig. Die faszinierende Geschichte des Geldes und der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland« schreibt Herbert Rittmann über die verzögerte Einführung und Verbreitung der Banknoten in Deutschland: »Jahrzehntelang waren die industriell fortgeschrittenen Staaten Preußen und Sachsen die einzigen im kleindeutschen Raum mit Papiergeld; an nichtmetallenem Geld kannte man daneben nur das Buchgeld der Hamburger Girobank. In einer Zeit, in der die Banknote sich in Großbritannien und in Frankreich längst durchgesetzt hatte, betrachtete man das Papiergeld in den kleineren deutschen Staaten mit großem Mißtrauen.« Von diesem Mißtrauen legen auch einige Szenen aus Goethes »Faust« beredtes Zeugnis ab (Zweiter Teil, 1. Akt; Geldgeschichte IV). Doch: »Dies änderte sich rasch, als es im Jahre 1847 zu einer Wirtschaftskrise kam, die von England ausging und auf den Kontinent übergriff. Sie begünstigte die Bestrebungen, durch Papiergeldausgabe zu lindernder Geldschöpfung zu kommen« (ebenfalls Rittmann).
Bis 1858 stieg die Zahl der Notenbanken in Deutschland auf mehr als dreißig. Allein in Preußen wurden Geldscheine herausgegeben von der Preußischen Bank, der Preußischen Seehandlung, dem Berliner Cassen-Verein, der Ritterschaftlichen Privatbank zu Pommern, von der Kölner, der Königsberger und der Magdeburger Privatbank, von der Communalständischen Bank für die preußische Oberlausitz, von der Danziger Privat-Actienbank, der Provinzial-Actien-bank Posen und der Ostbank für Handel und Gewerbe. Mit diesem exorbitanten Wachstum der Notenemission wurden auch die Geldfälscher immer aktiver. Zehn Prozent des Notenumlaufs jener Jahre, so schätzten die Zeitgenossen, sollen gefälschte Banknoten gewesen sein. Im Jahre 1865 wurde eigens eine Zeitschrift gegründet, die sich nur mit allen in deutschen Landen umlaufenden Münzen und Banknoten befaßte sowie von Fälschungen berichtete; in jenem Jahr sollen nach ihren Angaben von den 145 umlaufenden Papiergeldsorten sogar 43 falsch gewesen sein. Und die Zahl der Notenbanken stieg immer weiter. Auf 59 schwoll die Zahl bis 1866 an. Die Crux des deutschen Geldwesens, die Souveränität der Teilstaaten in Gelddingen, führte zu diesem Umlauf verschiedenster Geldscheine. Der Spuk mit den vielen Geldscheinsorten endete nach 1871. König Wilhelm I. von Preußen wurde zum deutschen Kaiser ausgerufen, das Deutsche Reich unter preußischer Führung entstand, aus der größten Notenbank jener Jahre, der Preußischen Bank, wurde 1875 die Reichsbank. Sie gab ein Jahr später dann die ersten Reichsbanknoten aus, Geldscheine zu 100 und zu 1000 Mark. Die wichtigsten Zahlungsmittel jenen Jahren waren jedoch die Goldmünzen, zumindest vorerst. Mit dem Münzgesetz vom 9. Juli 1873 und dem Bankgesetz vom März 1875 bekannte sich das Deutsche Reich zur Goldumlaufswährung, deshalb durften keine Geldscheine mit geringeren Nominalen ausgegeben werden. Statt dessen zirkulierten seit 1874 die sogenannten Reichskassenscheine, für die keine Annahmepflicht existierte. Sie waren daher keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Nach langer Abstinenz und Ablehnung jedoch gewöhnten sich die Deutschen zunehmend an das Papiergeld. Als sich zur Jahrhundertwende auch noch die weltpolitischen Erschütterungen abzuzeichnen begannen, die letzlich in den Ersten Weltkrieg mündeten, sollten die Goldmünzen als Reserve für mögliche Kriegshandlungen dienen und daher allmählich aus dem Umlauf genommen werden. Ab 1906 gab die Reichsbank daher auch Banknoten zu 20 und zu 50 Mark heraus. Reichskassenscheine gibt es nur noch zu fünf und zehn Mark. Mit dem Änderungsgesetz zum Bankengesetz von 1909 schließlich wurde ein Annahmezwang für Notengeld verfügt, so daß es nunmehr überall gesetzliches Zahlungsmittel war. Zwischen 1876 und 1913 hatte sich der Notenumlauf im Deutschen Reich in etwa verdreifacht.
Noch einmal allerdings gibt es in der Folgezeit auf deutschem Territorium zwei Währungen und damit auch verschiedene Banknoten. Die deutsche Teilung nach dem Zweiten Weltkrieg führt auch zu einer Teilung der Währung. Im westlichen Teil Deutschlands, in der Bundesrepublik, kursieren die Noten der Deutschen Mark, im östlichen Teil, der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, eine eigene Notenwährung.
Grund für diese währungsmäßige Teilung war die Währungsreform von 1948. Am 20. Juni 1948 wird in den Westzonen Deutschlands und den Westsektoren Berlins eine neue Währung eingeführt, die D-Mark. Davon völlig überrascht zeigen sich die Behörden der sowjetischen Besatzungszone. Ihnen bleibt kaum Zeit für eine angemessene Reaktion. Für die nun auch im Osten durchgeführte Währungsreform können in der Kürze der Zeit keine neuen Geldscheine gedruckt werden, so daß die bisherigen Noten im Umlauf bleiben, allerdings mit einem Kupon versehen sein müssen. Über die Gestaltung und Anbringung dieser Kupons trifft die Anlage »Beschreibung der Spezialkupons und Regelung für ihr Aufkleben auf Reichsmark- und Rentenmarkscheine« der Verordnung über die Währungsreform vom 21. Juni 1948 genaue Aussagen (Geldgeschichte VI).
Sowohl in der Bundesrepublik als auch in der DDR haben die Banknoten in der Folgezeit mehrfach ihr Aussehen und auch ihre Größe gewechselt. Im Zuge der deutsch-deutschen Währungsreform wurden die Banknoten der DDR am 1. Juli 1990 aus dem Verkehr genommen. Das blüht nun auch den bisher umlaufenden D-Markscheinen. Ab dem 1. Januar 2002 gelten in Deutschland wie auch in den anderen Ländern der Euro-Zone die neuen Euro-Banknoten als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Im Gegensatz zu den Münzen gibt es keine eigenen nationalen Serien, sondern die Euro-Banknoten sind überall gleich. Der Entwurf der neuen Geldscheine stammt von dem Österreicher Robert Kaiina. Sie wurden auf dem EU-Gipfel in Dublin am 13. Dezember 1996 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Um eine möglichst breite Akzeptanz der sieben neuen Scheine zu erzielen, zeigt jeder Schein Motive einer kulturgeschichtlichen Epoche Europas und will damit an das gemeinsame kulturelle Erbe der Teilnehmerstaaten erinnern. Auf Kopfbilder prominenter Persönlichkeiten oder auf Abbildungen berühmter Bauwerke wurde verzichtet, da diese immer in Bezug zu einer bestimmten Nation stehen oder gestellt werden können. Die verwendeten Stilelemente (es handelt sich um verschiedenartige Fensterformen, um Tore und Brücken) sind neutraler und allgemeingültiger, da in ganz Europa zu finden. Die Festlegung der Sicherheitsmerkmale der neuen Geldscheine erfolgte 1998 durch die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt.
So enthalten die Scheine einen Sicherheitsfaden, und es werden reflektierende Folien für die Herstellung verwendet. Und selbst die Interessen der Sehbehinderten wurden berücksichtigt.
Die Noten haben deutlich differierende Maße, die eine Unterscheidung erleichtern, wobei Noten geringeren Wertes kleiner sind als Noten höheren Wertes; der Spielraum reicht von 120 x 62 mm bei der Fünf-Euro-Note bis zu 160 x 82 mm bei der Fünfhundertemote. Des weiteren beugen die Hauptfarben der Noten einer Verwechslung vor. Die Farbgebung der einzelnen Noten ist sehr auffällig.
Für Sehbehinderte werden desweiteren spezielle Tastzeichen auf den Noten angebracht. Sie sollen ein Verwechseln der Scheine zum Nachteil des Behinderten vermeiden helfen. Zu diesem Zweck werden die Noten im sogenannten Stichtiefdruck hergestellt, der die Herstellung eines ertastbaren Farbreliefs ermöglicht. Im einzelnen sehen die Banknoten der Euro-Serie wie folgt aus:
Der Noten wert ist auf jedem Schein sowohl in lateinischer als auch in griechischer Schrift enthalten. Neben der Europakarte gehört auch die Flagge der EU zu den Standardelementen jeder Banknote.
Zentralbankgeld
Vorhergehender Fachbegriff: Banknebenplatz | Nächster Fachbegriff: Banknotenumlauf
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|