Geld, das jeder Gläubiger einer Geldforderung als Erfüllung seiner Forderung vom Schuldner annehmen muss (jeder Schuldner zur Tilgung seiner Geldschuld verwenden kann). G. Z. sind in den Staaten der WWU ab dem Jahr 2002 die vom ESZB in Umlauf gebrachten Euro-Banknoten (in unbegrenzter Höhe) und Euro- sowie Cent-Münzen (in begrenzter Höhe; nicht mehr als 50 bei einer einzelnen Zahlung).
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